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Kriminologie und interdisziplinäre Kompetenzen im Jugendstrafverfahren

Datum
Ort
Aktenzeichen
15. -17.04.2024
Schwetzingen
JUMRVI-JUM-2070-1318
02. - 04.12.2024
Schwetzingen
JUMRVI-JUM-2070-1319

Durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder sind die Anforderungen an Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in § 37 JGG konkretisiert worden. Erforderlich sind demnach Kenntnisse auf den Gebieten der Kriminologie, Pädagogik und Sozialpädagogik sowie der Jugendpsychologie.

Ziel der Tagung ist insbesondere die interdisziplinären Kenntnisse zu vertiefen.

Vorgesehen sind folgende Themen:

  • Strafreife und Verantwortlichkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden
  • Kriminologie im Jugendstrafverfahren
  • Zwischen Erziehung und Strafe - was kann der Jugendstrafvollzug leisten?
  • Grundlagen der Sozialpädagogik und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren
  • Ambulante sozialpädagogische Angebote im Jugendstrafverfahren 

Zielgruppe: Jugendstrafrichterinnen und Jugendstrafrichter sowie Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte

 


 



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