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mittlerer Vollzugsdienst im Justizvollzug

Aufgabenbeschreibung

Die Gewährleistung der inneren Sicherheit in unserem Land stellt eine zentrale staatliche Aufgabe dar. Hierzu leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug einen bedeutenden Beitrag. Als größte Berufsgruppe in den Justizvollzugsanstalten kommt dem mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug dabei eine tragende Rolle zu.

In den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Baden-Württemberg werden neben Jugendstrafen und Jugendarrest vor allem Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft vollzogen. Die Freiheitsstrafe soll den Verurteilten befähigen, nach seiner Entlassung ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu führen, und gleichzeitig die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten schützen. Ziel der Untersuchungshaft ist es, ein ordnungsgemäßes Strafverfahren gegen einen Beschuldigten zu gewährleisten.

An diesen komplexen Aufgaben, die ganzen Einsatz, fachliches Können, Persönlichkeit und Engagement erfordern, arbeiten in den Justizvollzugsanstalten des Landes rund 2.500 Beamtinnen/Beamte des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug Hand in Hand mit Werkbeamtinnen und Werkbeamten, Lehrkräften, Psychologinnen und Psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und anderen Berufsgruppen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug betreuen und beaufsichtigen - in Zusammenarbeit mit anderen Diensten - die Gefangenen während der gesamten Haft. Hierzu gehört neben Sicherheitsaufgaben die Organisation des täglichen Zusammenlebens. In weiten Bereichen der Freizeitgestaltung der Gefangenen können Sie, z. B. als Sportübungsleiterinnen und -leiter, auch Ihre sonstigen Interessen einbringen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Ausbildung  zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder zur Gesundheits- und Krankenpflegerin und auch zum Notfallsanitäter bzw. Notfallsanitäterin oder zum Rettungsassistenten bzw. zur Rettungsassistentin werden im vollzuglichen Gesundheitswesen eingesetzt.

Durch die Einbindung in das Entscheidungssystem der Anstalt tragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug auch für die gesamte Vollzugsgestaltung der Gefangenen Mitverantwortung. Sie erfüllen damit wesentliche Aufgaben des Strafvollzugs.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Ansprechpartner für die Gefangenen und prägen die Atmosphäre der Anstalt. Fähigkeit zum Umgang mit Menschen - das ist die Grundvoraussetzung für den Beruf "hinter Gittern". Die Justizvollzugsbediensteten müssen Vorbild, Gesprächspartner und Bezugsperson der Gefangenen sein, positiv auf sie einwirken können und ihr Verantwortungsbewusstsein fördern.

Die hier nur beispielhaft genannten vielschichtigen Aufgaben lassen die Tätigkeit im Justizvollzug nie langweilig werden.

Wenn Sie einen verantwortungsvollen Beruf, eine Aufgabe in einem für unsere Gesellschaft wichtigen Umfeld und den täglichen Umgang und die Kommunikation mit Menschen suchen, könnte eine Tätigkeit im Justizvollzug gerade das Richtige für Sie sein.


Ausbildung

Der Tätigkeit im mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug geht eine grundsätzlich zweijährige Ausbildung voraus. Das Land Baden-Württemberg unterhält hierfür ein Bildungszentrum in Stuttgart und zwei Außenstellen.

Die theoretische Ausbildung ist in einen Einführungs- und einen Abschlusslehrgang aufgeteilt. Hinzu kommt die praktische Ausbildung in der Justizvollzugsanstalt. Abschluss der Ausbildung ist die Laufbahnprüfung.

Die Ausbildung umfasst insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • Vollzugspraxis
  • Rechtliche Grundlagen
  • Psychologie, Soziale Kompetenz
  • Kriminologie
  • Allgemeinwissen, Staatsbürgerkunde
  • Sport, Selbstverteidigung und Waffenkunde

Laufbahnbeschreibung

Mit der Einstellung werden Sie zur Hauptsekretäranwärterin/zum Hauptsekretäranwärter ernannt. Den zweijährigen Vorbereitungsdienst absolvieren Sie damit im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten in dieser Zeit bereits Anwärterbezüge. Die bestandene Laufbahnprüfung ist die Voraussetzung zur Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Hauptsekretärin/Hauptsekretär im Justizvollzugsdienst (Besoldungsgruppe A 8).

Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre und kann bei sehr guten Leistungen abgekürzt werden. Sobald die Probezeit erfolgreich absolviert ist, erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. In Abhängigkeit der Leistung bestehen derzeit gute Beförderungsmöglichkeiten zum:

  • Amtsinspektor/in (Besoldungsgruppe A 9)
  • Erste/r Amtsinspektor/in (Besoldungsgruppe A 10)
  • Erste/r Amtsinspektor/in mit Amtszulage (Besoldungsgruppe A 10 mit Amtszulage)

 und in herausgehobener Funktion insbesondere als Vollzugsdienstleiter/in einer Justizvollzugsanstalt:

  • Amtmann/-frau (Besoldungsgruppe A 11) 
  • Amtsrat/-rätin (Besoldungsgruppe A 12)

Besoldung

Mit Beginn Ihrer Ausbildung stehen Sie als Beamtin/Beamter auf der Gehaltsliste des Landes.

Ihre Anwärterbezüge richten sich nach beruflicher Vorqualifikation und Familienstand. Sie erhalten (Stand 1.1.2021) z.B. 

  • ohne Vorqualifikation und ohne familiäre Verpflichtung im ersten Ausbildungsjahr rund 1.300,- Euro brutto
  • mit medizinischer Berufsausbildung und als Verheiratete/r mit einem Kind im ersten Ausbildungsjahr rund 2.500,- Euro brutto.

Weiter erhalten Sie die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und ein Wahlrecht zwischen Heilfürsorge und einer beihilfegestützten Aufnahme in eine private Krankenversicherung. Wenn Sie zu ungünstigen Zeiten Dienst haben, wird dies selbstverständlich zusätzlich honoriert, z. B. mit Zulagen für Nachtarbeit und Sonderurlaub.

Mit Ernennung zum Beamten auf Probe erhöht sich regelmäßig auch Ihr Einkommen. Ein/e verheiratete/r Obersekretär/in mit einem Kind kann bereits am Anfang seiner Laufbahn mit rund 3.000,- Euro brutto rechnen. Zudem steigt das Einkommen einerseits regelmäßig mit hinzugewonnener Erfahrung und andererseits mit jeder Beförderung.

Zur Berechnung Ihres Nettogehaltes ist wichtig zu wissen, dass Ihnen als Beamtin/Beamter keine Sozialversicherungsbeiträge (ca. 20%) in Abzug gebracht werden. Als Mitarbeiter/in der Landesverwaltung können Sie für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz das konstengünstige JobTicketBW beziehen. Dieses wird zudem mit einem monatlichen Beitrag von bis zu 25 Euro vom Land bezuschusst.


Bewerbungsverfahren

Bewerben können Sie sich bei der Justizvollzugsanstalt des Landes Baden-Württemberg, bei der Sie tätig werden möchten. Die Leiter/innen der Justizvollzugsanstalten entscheiden selbständig über die Einstellung. Bitte richten Sie deshalb Fragen an die jeweilige Justizvollzugsanstalt. Vorab lohnt sich jedoch auch die Recherche unter https://www.justizvollzug-bw.de/ und die direkte Kontaktaufnahme mit der Justizvollzugsanstalt an welcher Stelle Sie Ihre Ausbildung beginnen möchten. 

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