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Rechtsantragstellen

Bei allen Amtsgerichten sind Rechtsantragstellen eingerichtet. Dort wird Ihnen kostenlos geholfen, Anträge und Erklärungen zur Vorlage beim zuständigen Gericht zu formulieren.

Ist in außergerichtlichen Angelegenheiten eine weitergehende Beratung nötig, erhalten Sie bei geringem Einkommen und den sonstigen Voraussetzungen einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe bei einem Anwalt.

Im gerichtlichen Verfahren können Sie bei entsprechenden Voraussetzungen einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.

Antragsvordrucke und nähere Hinweise siehe

 Beratungshilfe
 Prozesskostenhilfe