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Bundesrichterwahl 2022

Datum: 08.07.2022

Kurzbeschreibung: Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges gratulierte: „Dr. Geisenberger ist eine ausgewiesene Expertin in Steuersachen und verfügt über eine bemerkenswerte Erfahrung."

Bundesrichterwahl 2022

Richterin aus Baden-Württemberg zur Bundesrichterin gewählt: Dr. Ute Geisenberger wird Richterin am Bundesfinanzhof

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges gratulierte: „Dr. Geisenberger ist eine ausgewiesene Expertin in Steuersachen und verfügt über eine bemerkenswerte Erfahrung.“

Der Bundesfinanzhof bekommt eine weitere Richterin aus Baden-Württemberg: Der Richterwahlausschuss hat in seiner Sitzung am gestrigen Donnerstag (7. Juli 2022) Dr. Ute Geisenberger zur Bundesrichterin gewählt. Derzeit ist sie am Finanzgericht Baden-Württemberg tätig.

 Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Dr. Geisenberger ist eine ausgewiesene Expertin in Steuersachen und verfügt über eine bemerkenswerte Erfahrung. Für die verantwortungsvolle Tätigkeit als Bundesrichterin am Bundesfinanzhof ist sie bestens geeignet. Ich freue mich deshalb sehr über die Wahl und gratuliere im Namen der baden-württembergischen Justiz herzlich.“

Dr. Ute Geisenberger absolvierte nach dem Abitur zunächst ein steuerliches Studium an der Fachhochschule Ludwigsburg – Hochschule für Finanzen und legte 1999 erfolgreich die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst der baden-württembergischen Finanzverwaltung ab. Nach einem anschließenden juristischen Studium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und dem Referendariat war sie ab 2006 als Rechtsanwältin, zuletzt als Fachanwältin für Steuerrecht und auch als Steuerberaterin tätig. 2014 begann sie ihre richterliche Karriere beim Finanzgericht Baden-Württemberg. Nachdem sie von Juni 2015 bis Ende 2017 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet war, ist sie seit 2018 wieder als Richterin beim Finanzgericht Baden-Württemberg tätig.

 

Weitere Informationen:

Im Richterwahlausschuss sind die 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesminister sowie 16 vom Bundestag gewählte Mitglieder vertreten. Die Wahl erfolgt geheim, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet.

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