Die Tagung wendet sich an Zivilrichterinnen und -richter, vor allem an Assessorinnen und Assessoren, aber auch an Referatswechslerinnen und Referatswechsler und soll mit einem kurzen Impuls-Vortrag einen Überblick über den Sachverständigenbeweis im Zivilprozess geben und einen – moderierten – Erfahrungsaustausch hierzu anregen. Selbstverständlich steht die Veranstaltung – gerade im Sinne des Erfahrungsaustausches – auch erfahrenen Kolleginnen und Kollegen offen.