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Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe: Antragstellung ab Mittwoch möglich

Datum: 29.06.2020

Kurzbeschreibung: Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut: „Mit unserer Stabilisierungshilfe sichern wir Existenzen im Hotel- und Gastgewerbe“
 
Tourismusminister Guido Wolf: „Als Tourismusland brauchen wir Gastronomie und Hotellerie in besonderer Weise“

Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe: Antragstellung ab Mittwoch möglich

Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut: „Mit unserer Stabilisierungshilfe sichern wir Existenzen im Hotel- und Gastgewerbe“

Tourismusminister Guido Wolf: „Als Tourismusland brauchen wir Gastronomie und Hotellerie in besonderer Weise“

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und Tourismusminister Guido Wolf haben heute (29. Juni) die Details der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe vorgestellt. Das durch die Corona-Pandemie besonders belastete Hotel- und Gaststättengewerbe erhält im Anschluss an die Soforthilfe des Landes und des Bundes eine Hilfe zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für weitere drei Monate. Das hatte die Landesregierung am 23. Juni 2020 beschlossen. Bereits ab Mittwoch können erste Anträge gestellt werden. Das Land rechnet mit einem Bedarf von insgesamt 330 Millionen Euro.

Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut: „Wir lassen die Betriebe nicht im Regen stehen. Mit der Stabilisierungshilfe sichern wir Existenzen im Hotel- und Gastgewerbe. Denn für viele ist die wirtschaftliche Situation nach wie vor dramatisch.  Unser Ziel ist es, eine nie da gewesene Insolvenzwelle zu vermeiden, die nicht nur die Wirtschaftsstruktur unseres Landes, sondern auch die Lebensqualität und Anziehungskraft in unseren Regionen massiv beeinflussen würde.“ 

Tourismusminister Guido Wolf sagte: „Die Corona-Pandemie hat Hotellerie und Gastgewerbe in vorher noch nie dagewesener Weise wirtschaftlich getroffen: Innerhalb kürzester Zeit sind in vielen Bereichen Umsätze zunächst auf null gefallen, die Erholung setzte und setzt erst langsam ein. Bis wieder Betrieb mit Auslastungen wie vor der Krise möglich sind, wird es noch eine ganze Weile dauern. Als Tourismusland brauchen wir Gastronomie und Hotellerie besonders. Der Tourismus ist wesentlicher Wirtschaftsfaktor in diesem Land, ohne Gastronomie kommen aber keine Gäste. Es ist daher wichtig und richtig, dass wir dieser besonders getroffenen Branche helfen, um Betriebe zu erhalten, die unverschuldet in große wirtschaftliche Not geraten sind.“

Bereits mit der Soforthilfe Corona des Landes konnten knapp 26.500 baden-württembergische Unternehmen aus dem Gastgewerbe unterstützt werden. Doch durch die andauernden Umsatzeinbrüche steht vielen Betrieben das Wasser noch immer bis zum Hals. Das betrifft nahezu alle gastgewerblichen Betriebsarten und Betriebsgrößen: Allein im April ist der Umsatz im Gast- und Beherbergungsgewerbe im Vergleich zum Vorjahresmonat um rund drei Viertel ein-gebrochen. Auch weitere Lockerungen in einzelnen Bereichen würden für die Branche kurzfristig keine wesentliche Verbesserung der Ertragssituation bringen, so Hoffmeister-Kraut und Wolf.

„Damit die dringend benötigten Hilfen schnell bei den Betrieben ankommen, wollen wir bei der Abwicklung dieses Programms erneut die L-Bank sowie die Industrie- und Handelskammern einbinden“, erklärte Ministerin Hoffmeister-Kraut. „Schon bei der Soforthilfe Corona haben uns beide Partner zuverlässig unter-stützt. Unser Ziel ist es, dass von der Antragstellung bis zur Bewilligung nur wenige Werktage vergehen.“ 

Marjoke Breuning, Vizepräsidentin des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags: „Der Start der Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe ist eine gute Nachricht, waren diese Betriebe doch besonders hart und auch gleich zu Beginn der Corona-Krise von Restriktionen und Schließungen betroffen. Wir freuen uns, dass die IHKs im Land bei der Antragsprüfung für Hotel- und Gastronomiebranchen wieder mit an Bord sind. Wir haben bereits die Soforthilfeanträge geprüft und sind dafür entsprechend aufgestellt und verfügen über die Expertise, damit die Auszahlungen an die betroffenen Unternehmen schnell in die Wege geleitet werden können.“ 

Mit Blick auf die weiterhin geschlossenen Clubs und Diskotheken ergänzte Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Ich hoffe, dass wir mit unseren zusätzlichen Hilfen gerade auch diesen Einrichtungen ein langfristiges Überleben sichern können. Auch wenn sich das Infektionsgeschehen im Land positiv entwickelt, müssen wir weiterhin vorsichtig sein.“ Wann es für die Clubs und Diskotheken eine verlässliche Öffnungsperspektive geben könne, sei heute noch schwer abzuschätzen.

„Gerade im Nachtleben ist die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln eine besondere Herausforderung.“

Stabilisierungshilfe Corona

Die Stabilisierungshilfe Corona wird ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststätten-gewerbe gewährt, die unmittelbar infolge der durch das Coronavirus ausgelösten Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Betroffene Betriebe er-halten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Auf eine Deckelung der Betriebsgröße wird dabei verzichtet, da-mit alle Betriebe im Land eine entsprechende Unterstützung erhalten können. 

Der Liquiditätsengpass wird auf Basis des betrieblichen Sach-, Personal- und Finanzaufwands des Antragsstellers berechnet. Antragsteller müssen wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder als Freiberufler und Solo-selbständige im Haupterwerb tätig sein. Das bedeutet, dass ihr Unternehmen mehr als 50 Prozent seines Umsatzes mit Tätigkeiten in der Branche erwirtschaftet. 

Für die Beantragung müssen Antragsteller das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular gemeinsam mit einer Liquiditätsplanung und einem Bescheid ihres Steuerberaters auf dem Portal der Kammern unter www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de hochladen. Die Steuerberaterin oder der Steuerberater müssen mit dem Bescheid bescheinigen, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Das Antragsformular sowie das Formular zur steuerberaterlichen Bescheinigung finden sich auf der Website des Wirtschaftsministeriums. 

Hilfestellung bei der Feststellung der Antragsberechtigung sowie bei der Beantragung bieten die Hotlines der Industrie- und Handelskammern. Der Zuschuss wird erst nach erfolgreicher Prüfung auf das in dem Antrag angegebene Konto ausgezahlt. Die Kammern sind für die Vorprüfung der Angaben zuständig. Die L-Bank führt die Bewilligung und Auszahlung durch. 

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu Antragsberechtigung und Antragstellung finden Sie unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-auf-rufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gast-staettengewerbe/

Dort finden Sie ab Mittwoch auch das Antragsformular und die steuerberaterliche Bescheinigung zum Download.

 

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