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Land richtet zentrale Anlaufstelle mit Opferbeauftragtem ein

Datum: 01.07.2020

Kurzbeschreibung: 

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf: „Ein Meilenstein für den Opferschutz im Land. Damit stärken wir die Belange derjenigen, die zum Teil Schreckliches erlebt haben.“

Land richtet zentrale Anlaufstelle mit Opferbeauftragtem ein

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf: „Ein Meilenstein für den Opferschutz im Land. Damit stärken wir die Belange derjenigen, die zum Teil Schreckliches erlebt haben.“

Opferbeauftragter Dr. Uwe Schlosser: „Es besteht die Gefahr, dass ein Opfer oder Hinterbliebener gerade nach einem hochgradig traumatischen Ereignis den Überblick verliert und sich alleine gelassen fühlt.

Die Landesregierung stärkt den Opferschutz in Baden-Württemberg nachhaltig: Am heutigen Mittwoch (1. Juli 2020) hat der neue Opferbeauftragte der Landesregierung, Generalstaatsanwalt a. D. Dr. Uwe Schlosser, im Ministerium der Justiz und für Europa seine Tätigkeit aufgenommen. Dort entsteht eine zentrale Anlaufstelle für Opfer und deren Angehörige bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen. Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf und Dr. Uwe Schlosser stellten diese Stelle heute in einer Pressekonferenz vor.

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte: „Heute ist ein guter Tag für den Opferschutz im Land. Nach intensiver Vorarbeit hat die Landesregierung beschlossen, Herrn Generalstaatsanwalt a. D. Dr. Uwe Schlosser zum Opferbeauftragten der Landesregierung zu ernennen. Zugleich wird im Ministerium der Justiz und für Europa eine zentrale Anlaufstelle für Opfer und deren Angehörige bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen eingerichtet. Das ist ein Meilenstein für den Opferschutz im Land. Damit stärken wir die Belange derjenigen, die zum Teil Schreckliches erlebt haben, weiter entscheidend. Mit der Einrichtung dieser zentralen Anlaufstelle setzen wir auch unseren Kurs der konsequenten Stärkung des Opferschutzes fort: Beispielsweise haben wir den jährlich zur Verfügung stehenden Betrag für die Landesstiftung Opferschutz ab dem Haushaltsjahr 2019 bereits auf 800.000 Euro verdoppelt.“

Vorrangige Aufgabe der zentralen Anlaufstelle und des Opferbeauftragten wird die Betreuung und die Beratung von Opfern, Betroffenen und Angehörigen sowie deren Vermittlung in Hilfsangebote vom Beginn der Akutphase bis zum Abschluss der Nachsorgephase im Fall eines terroristischen Anschlages, bei Amoklagen und bei Großschadensereignissen sein. Wesentliches Ziel der zentralen Anlaufstelle ist damit Einrichtung eines „One-stop-services“ für die Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen.

Der neue Opferbeauftragte der Landesregierung, Dr. Uwe Schlosser, sagte dazu: „Es besteht die Gefahr, dass ein Opfer oder Hinterbliebener gerade nach einem hochgradig traumatischen Ereignis den Überblick verliert und sich alleine gelassen fühlt. Dass wir uns für solche Fälle wappnen, ist eine zentrale Aufgabe, die mir und der zentralen Anlaufstelle obliegt. Es gilt daher nun, die Geschäftsstelle einzurichten und eine Notfallkonzeption für den Ernstfall - der hoffentlich nie eintritt - zu erarbeiten.“

Darüber hinaus, so Justizminister Guido Wolf „soll der Opferbeauftragte als allgemeiner Ansprechpartner für Opferschutzeinrichtungen fungieren und – unabhängig vom Ereignisfall – für eine Koordinierung des Opferschutzes im Land Sorge tragen. Er wird in Zusammenarbeit mit den weiteren betroffenen Ressorts ein Konzept für einen effektiven Opferschutz im Land erarbeiten. Sollten Betroffene allgemeiner Straftaten im Einzelfall nicht wissen, wo sie Unterstützung erhalten können, wird der Opferbeauftragte gemeinsam mit der Geschäftsstelle der zentralen Anlaufstelle diese in die bereits bestehenden Hilfsangebote der Opferschutzeinrichtungen im Land weitervermitteln. Der Opferbeauftragte wird hierbei die Funktion eines „Lotsen“ übernehmen. Mir ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen, dass damit die bereits bestehenden Angebote der Opferschutzeinrichtungen im Land keinesfalls ersetzt werden sollen.“

Wolf weiter: „Für diese Aufgabe ist Dr. Uwe Schlosser die Idealbesetzung. Dr. Schlosser hat sich bereits durch seine bisherigen Tätigkeiten, insbesondere als Vorsitzender der zweiten Opfer- und Zeugenschutzkommission und bis zum 30. Juni 2020 als Generalstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, in besonderer Weise um den Opferschutz im Land verdient gemacht.“

Die zentrale Anlaufstelle wird mit dem ehrenamtlichen Opferbeauftragten und vier ständigen Mitarbeitern besetzt. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung der Anlaufstelle und die Bestellung eines Opferbeauftragten sowie die Bereitstellung von Mitteln und Stellen wurden mit dem Haushalt 2020/2021 beschlossen. 

Hintergrundinformationen zur Entstehungsgeschichte der zentralen Anlaufstelle für Opfer und deren Angehörige bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen:

Zur Unterstützung der Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz ernannte die Bundesregierung den Ministerpräsidenten a. D. Kurt Beck zum Beauftragten für die Anliegen der Opfer und Hinterbliebenen. Dieser hat im Rahmen seiner Tätigkeit Schwierigkeiten und Probleme, mit denen Opfer und deren Angehörige nach dem Anschlag konfrontiert waren, analysiert. In seinem Abschlussbericht wird auch die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Opfer empfohlen. Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs hat diesen Vorschlag in der Folge aufgegriffen und sich dazu verpflichtet, in den Ländern derartige Stellen einzurichten. Mit der Einrichtung der Stelle in Ministerium der Justiz und für Europa wird diese Empfehlung nun umgesetzt.

Hintergrundinformationen zu Generalstaatsanwalt a. D. Dr. Uwe Schlosser:

Dr. Uwe Schlosser war von Dezember 2009 bis zum gestrigen Dienstag (30. Juni 2020) Generalstaatsanwalt in Karlsruhe und damit Leiter dieser Behörde. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe übt für den badischen Landesteil die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften und deren Zweigstellen aus; sie ist Mittelbehörde zwischen den Staatsanwaltschaften und dem Ministerium der Justiz und für Europa. Während seiner Amtszeit als Generalstaatsanwalt war für Dr. Uwe Schlosser der Schutz der Opfer von Straftaten immer ein besonderes Anliegen, dem er als Vorsitzender der Opfer- und Zeugenschutzkommission wichtige Impulse geben konnte. Konsequent hat er sich für das Instrument des Täter-Opfer-Ausgleichs stark gemacht, um insbesondere bei Straftaten im sozialen Nahbereich nicht nur jugendlichen Straftätern die Folgen ihres Tuns vor Augen zu führen, sondern auch den Opfern eine aktive Rolle in der Aufarbeitung zu verleihen. Darüber hinaus war Dr. Uwe Schlosser in den Jahren 2012/2013 Vorsitzender der zweiten Opfer- und Zeugenschutzkommission, die im Juli 2013 ihren umfangreichen Abschlussbericht mit über 100 Vorschlägen zur Verbesserung des Opferschutzes vorlegte.  

 

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