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Präsidentin Dr. Carmina Brenner und Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf stellen Strafverfolgungsstatistik 2019 vor

Datum: 11.09.2020

Kurzbeschreibung: Minister der Justiz und für Europa Wolf: „Die in dieser Legislaturperiode erfolgte massive personelle Verstärkung der Justiz zeigt Wirkung. Und die Verstärkungen kamen zum richtigen Zeitpunkt.“

Präsidentin Dr. Carmina Brenner und Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf stellen Strafverfolgungsstatistik 2019 vor

Minister der Justiz und für Europa Wolf: „Die in dieser Legislaturperiode erfolgte massive personelle Verstärkung der Justiz zeigt Wirkung. Und die Verstärkungen kamen zum richtigen Zeitpunkt.“

Baden-Württembergs Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf, hat am heutigen Freitag (11. September 2020) gemeinsam mit der Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2019 vorgestellt. Die Zahl der in Strafverfahren rechtskräftig verurteilten Personen in Baden-Württemberg ist 2019 von insgesamt 109.847 im Vergleich zum Vorjahr (104.797) um 4,8 Prozent gestiegen. Damit liegt die absolute Zahl der Verurteilungen wieder auf dem Niveau der Jahre 2010/2011.

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf erläuterte: „Die Zahl der rechtskräftig Verurteilten ist im Jahr 2019 so stark angestiegen wie seit 1993 nicht mehr. Und das, obwohl wir bereits im Vorjahr mit dem Anstieg um 4,1 Prozent bei den rechtskräftig Verurteilten einen Zuwachs zu verzeichnen hatten, wie es ihn seit mehr als einem Jahrzehnt nicht gegeben hat. Aus diesen Zahlen lassen sich vor allem zwei Schlussfolgerungen ziehen: Die in dieser Legislaturperiode erfolgte massive personelle Verstärkung der Justiz zeigt Wirkung: mehr Kolleginnen und Kollegen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften können deutlich mehr Verfahren erledigen als in den Jahren zuvor. Und die Verstärkungen kamen zum richtigen Zeitpunkt: Im Zeitraum Ende 2016 bis Ende 2019 ist die strafmündige Bevölkerung in Baden-Württemberg um rund 100.000 Personen beziehungsweise um insgesamt 1,1 Prozent gewachsen.“

Der Zuwachs bei den rechtskräftigen Verurteilungen geht mit einem starken Anstieg der Verfahrenseingänge bei den Staatsanwaltschaften in den vergangenen drei Jahren einher. Justizminister Guido Wolf sagte dazu: „2017 sind bei den Staatsanwaltschaften im Land 517.221 Verfahren gegen bekannte Beschuldigte eingegangen, 2018 waren es bereits 522.702 und 2019 waren es nun 534.246. Diese hohen Eingänge konnten auch aufgrund der erheblichen Stellenzuwächse bei den Staatsanwaltschaften kompensiert werden: 2019 erfolgten 13.898 Erledigungen mehr als noch 2018.“

Insbesondere in den Deliktsbereichen der Verkehrsstraftaten und bei den Betäubungsmittel-Delikten kam es 2019 zu deutlich mehr Verurteilungen. Entgegen der Tendenz zuvor stetig sinkender Zahlen sind die Verurteilungen bei den Straßenverkehrsdelikten das dritte Jahr in Folge angestiegen (2017: +7,3 Prozent; 2018: +2,4 Prozent und 2019 + 6,9 Prozent, insgesamt 26.837 Verurteile 2019).  Dazu Minister Wolf: „Die Zuwächse im Bereich der Straßenverkehrsdelikte können aus unserer Sicht insbesondere auf verstärkte polizeiliche Kontrollmaßnahmen und Ermittlungsaktivitäten zurückgeführt werden. So bildete die Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere die Prüfung der Verkehrstüchtigkeit 2019 einen zentralen Aufgabenschwerpunkt der Polizei, was alleine zu fast 27.000 Anzeigen wegen Fahrens wegen Fahrens unter Alkohol, Drogen- oder Medikamenteneinfluss geführt hat.“

Bereits seit 2012 steigt die Zahl der Verurteilten im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität an. Diesem Trend entsprechend sind die Verurteilungen 2019 um 11,9 Prozent auf insgesamt 11.070 weiter gestiegen. Dies ist der höchste Stand der letzten 25 Jahre. Auch die steigenden Verurteilungszahlen im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität können, so Wolf, mit auf eine konsequente und erfolgreiche Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden zurückgeführt werden: „Man spricht in diesem Bereich von so genannter Holkriminalität, das sind Straftaten, die im überwiegenden Teil der Fälle nur durch polizeiliche Kontrollmaßnahmen bekannt werden, insbesondere, weil es keine unmittelbaren Opfer gibt.“

Die Zahl der Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist gegenüber dem Vorjahr erneut angestiegen (auf insgesamt 1405, +9,3 Prozent). Dabei ist zu berücksichtigen, dass Ende 2016 im Sexualstrafrecht bisherige Straftatbestände geändert und neue Straftatbestände geschaffen wurden. Ein Vergleich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ab dem Jahr 2017 mit den Vorjahren ist daher nur eingeschränkt möglich.

Die Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden befinden sich im langfristigen Vergleich nach wie vor auf niedrigem Niveau. Dennoch ist die Zahl der verurteilten Jugendlichen mit 4.272 im Vergleich zum Vorjahr (4.072) um 4,9 Prozent gestiegen. Auch die Zahl der verurteilten Heranwachsenden ist gestiegen (insgesamt +3,7 Prozent). Minister Wolf verwies in diesem Zusammenhang auf das Ziel, ein flächendeckendes Angebot von Häusern des Jugendrechts zu schaffen. In dieser Legislaturperiode sind neben den bereits errichteten Häusern des Jugendrechts in Bad Cannstatt, Pforzheim und Mannheim die Häuser in Heilbronn, Ulm und Offenburg entstanden. Planungen bzw. Projekte für weitere Häuser bestehen in Karlsruhe, in Villingen-Schwenningen und in Ludwigsburg.

Bei den 9.034 verurteilten Heranwachsenden wurde in 46,9 Prozent der Fälle Jugendstrafrecht angewendet. Damit liegt der Anteil leicht über dem Niveau der Vorjahre (2015: 43,2 Prozent; 2016: 44,2 Prozent; 2017: 44,1 Prozent; 2018: 44,77 Prozent). Justizminister Wolf setzt sich in diesem Zusammenhang für eine Rechtsänderung im Jugendgerichtsgesetz ein. Wolf dazu: „Ursprünglich war die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende die Ausnahme, mittlerweile wird im Bundesdurchschnitt in rund 60 Prozent und damit in der Mehrzahl der Fälle auf die Straftat von Heranwachsenden mit Jugendstrafrecht reagiert. Mit der häufigen Anwendung des Jugendstrafrechts sendet man an Straftäter in der Altersgruppe der 18- bis 21-Jährigen ein falsches Signal. Außerdem sind auch die Unterschiede in der Anwendungshäufigkeit zwischen den Ländern beachtlich. Hier müssen wir langfristig zu einer bundesweit einheitlichen Handhabung gelangen, die sich auf das ursprüngliche Regel-Ausnahme-Verhältnis rückbesinnt.“

Die absolute Zahl der verurteilten ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen ist dem längeren Trend seit 2011 folgend erneut gestiegen (+6,7 Prozent, 2.905 mehr Verurteilungen als im Vorjahr). Der leichte Rückgang von 2016 auf 2017 um 1 Prozent hat sich damit als „Ausreißer“ erwiesen. Auch der Anteil der Nichtdeutschen an den Verurteilungen insgesamt ist weiter gestiegen. Er liegt jetzt bei 41,9 Prozent und damit auf dem höchsten Stand seit 1990.

Die Zahl der verurteilten Frauen (20.031) ist – entgegen der Tendenz der vergangenen Jahre mit jeweils leichten Rückgängen – gegenüber dem Vorjahr um 5,4 Prozent gestiegen. Ihr Anteil an den Verurteilten blieb mit 18,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr (18,1 Prozent) aber nahezu konstant.

Die Zahl der von den Gerichten verhängten Freiheitsstrafen ist um 2,2 Prozent auf nunmehr 13.670 gestiegen. Ihr Anteil an den nach allgemeinem Strafrecht verhängten Strafen beträgt 13,5 Prozent. Der Anteil befindet sich damit auf dem Niveau der Vorjahre.

Auf die ausführliche weitere Pressemitteilung des Statistischen Landesamts vom heutigen Tag wird hingewiesen.

 Weitere Informationen zur Strafverfolgungsstatistik:

Die Strafverfolgungsstatistik wird jährlich erhoben. In der Statistik wird die Tätigkeit der Gerichte erfasst – nachdem Anklage erhoben wurde. Damit sind diejenigen Taten nicht berücksichtigt, bei denen keine Tatverdächtigen ermittelt werden konnten. Ebenso wenig fließen Zahlen zu Taten ein, bei denen das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften eingestellt wurde. Insofern kann die Strafverfolgungsstatistik kein umfassendes Bild der Kriminalität vermitteln. Sie darf nicht mit der Kriminalstatistik der Polizei verwechselt werden.

 Als verurteilt gilt eine Person, gegen die nach allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe verhängt wurde oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregel geahndet wurde.

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