Die Tagung richtet sich an Strafrichterinnen und Strafrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Im Rahmen der Veranstaltung wird über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Strafprozessrecht informiert.
In dem Kompaktseminar sollen insbesondere folgende praxisrelevante Probleme (in alphabetischer Reihenfolge) behandelt werden:
• Absprachen im Strafprozess
• Ausschluss der Öffentlichkeit
• Beweisantragsrecht
• Beweisverwertungsverbote
• Fragerecht
• „Letztes Wort“
• Neue Rechtsprechung zur Urteilsabfassung
• Rechtliche Hinweise