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Deutsch-Japanischer Juristenaustausch

Seitens des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) wird seit 1981 mit dem japanischen Justizministerium und dem Obersten Gerichtshof von Japan ein Deutsch-Japanischer Juristenaustausch organisiert. Jedes Jahr entsendet das BMJ eine Richterin bzw. einen Richter oder eine Staatsanwältin bzw. einen Staatsanwalt aus Deutschland für einen zweimonatigen Studienaufenthalt in die japanische Justiz, während japanische Juristinnen und Juristen an deutschen Gerichten und Staatsanwaltschaften hospitieren.

Sollten Sie Interesse an dieser Hospitation haben, können Sie dies Ihrer personalverwaltenden Stelle beim Ministerium der Justiz und für Migration auf dem Dienstweg anzeigen.

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