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Ministerium der Justiz und für Migration bietet Einzelcoaching in der Justiz landesweit an

Datum: 29.12.2021

Kurzbeschreibung: 



Ministerium der Justiz und für Migration bietet Einzelcoaching in der Justiz landesweit an 

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: „Das Projekt zur Stärkung der individuellen Kompetenzen ist exzellent angelaufen und steht nun landesweit zur Verfügung. Die Justiz hat damit ein Angebot im Portfolio, mit dem sie ihre Attraktivität als Arbeitgeber noch weiter steigert.“

Das Ministerium der Justiz und für Migration bietet Einzelcoaching in der Justiz nun landesweit an. Darauf hat Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und Migration Marion Gentges am heutigen Mittwoch (29. Dezember 2021) hingewiesen. Das Projekt „Einzelcoaching in der Justiz“ wurde in Zusammenarbeit mit der Justizpraxis, dem Hauptpersonalrat und dem Landesrichter- und -staatsanwaltsrat seit März 2021 schrittweise eingeführt und steht nun landesweit zur Verfügung.

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Die Kolleginnen und Kollegen in der Justiz treffen täglich bedeutende Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen. Einzelcoachings können einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Weiterentwicklung leisten. Sie bieten neue Ansätze, Impulse und individuelle Fortbildungsmöglichkeiten. Das Projekt zur Stärkung der individuellen Kompetenzen ist exzellent angelaufen und steht nun landesweit zur Verfügung. Die Justiz hat damit ein Angebot im Portfolio, mit dem sie ihre Attraktivität als Arbeitgeber noch weiter steigert.“

Das Einzelcoaching in der Justiz richtet sich an Richterinnen und Richterinnen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Beamtinnen und Beamte des höheren Verwaltungsdienstes, Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes einschließlich der Sonderlaufbahnen des Bezirksnotar- und Amtsanwaltsdienstes sowie Beamtinnen und Beamte des mittleren und gehobenen Gerichtsvollzieherdienstes. Ein besonderer Anlass für die Inanspruchnahme eines Einzelcoachings ist ausdrücklich nicht erforderlich. Die Organisation des Einzelcoachings erfolgt durch das Ministerium der Justiz und für Migration in enger Zusammenarbeit mit der Justizpraxis vor Ort. Die beiden baden-württembergischen Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart sowie die Land- und Amtsgerichte haben jeweils auf die örtlichen Bedürfnisse angepasste Pools verschiedener Coaches zusammengestellt. So steht den Kolleginnen und Kollegen der baden-württembergischen Justiz eine Vielzahl von externen Coaches zur Verfügung, die jeweils eine ganz unterschiedliche Expertise und Angebote mitbringen. 

„Für mich ist insbesondere wichtig“, so Ministerin Gentges, „dass die Angebote schnell und einfach zugänglich zur Verfügung stehen. Informationen sind im Intranet abrufbar, Interessierte können sich per E-Mail melden. Sie bekommen dann konkrete Informationen und einen Gutschein für das entsprechende Angebot.“ Es besteht keine Verpflichtung, den Grund der Inanspruchnahme eines Einzelcoachings gegenüber der Ansprechpartnerin oder dem Ansprechpartner zu offenbaren. Weder der Gerichtsleitung noch der Personalverwaltung wird mitgeteilt, wer von dem Angebot eines Einzelcoachings Gebrauch macht und was bei den Terminen besprochen wird.

Nach Auswertung der ersten örtlichen Modellprojekte fanden bereits in den ersten vier Monaten der Angebote mehr als 100 Einzelcoachings mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern statt. „Die Rückmeldungen, die wir von den Kolleginnen und Kollegen erhalten haben, sind sehr positiv. Sie haben uns beim Ausbau des Projekts bestärkt“, so Ministerin Gentges.

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