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hTypische Fehlerquellen im Strafprozess aufgrund der Rechtsprechung des EGMR – Die Europäische Menschenrechtskonvention in der deutschen Strafrechtspraxis

Datum:
06.09.2022
Ort:
Mainz
Aktenzeichen:
JUMRV-JUM-2070-485

Die Tagung, die in Kooperation mit dem Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz durchgeführt wird, richtet sich an Richterinnen und Richter der Strafgerichtsbarkeit und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die Fälle mit inter- oder transnationalen Bezügen bearbeiten.

Ziel der Veranstaltung ist es, mögliche Berührungsängste mit dem häufig als schwer zugängliche Materie empfundenen Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention auf das nationale Strafverfahren abzubauen. Zu diesem Zweck werden zunächst die Grundlagen und Besonderheiten der EMRK und ihrer Prüfung dargestellt. Anhand von grundlegenden und aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werden sodann die wichtigsten Grundzüge derjenigen Menschenrechtsgarantien dargestellt, die einen besonderen inhaltlichen Bezug zum Strafverfahren besitzen. Dazu zählen insbesondere das Recht auf Leben (Artikel 2 EMRK), das Folterverbot (Artikel 3 EMRK), das Recht auf Freiheit (Artikel 5 EMRK), das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6 EMRK) sowie der Grundsatz nulla poena sine lege (Artikel 7 EMRK). Den Abschluss bildet sodann ein Blick auf das Individualbeschwerdeverfahren vor dem EGMR.

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