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Aus Etat des Ministeriums der Justiz und für Migration fließen 2022 rund 4,2 Millionen Euro in die Verbesserung der Sicherheit in den Justizgebäuden

Datum: 04.02.2022

Kurzbeschreibung: 

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: „Die fortgesetzte Verbesserung der Justizgebäude ist für uns ein zentraler Baustein, um die baden-württembergische Justiz auch für die Zukunft zu stärken.“

Das Ministerium der Justiz und für Migration investiert im laufenden Jahr 2022 rund 4,2 Millionen Euro in die Verbesserung der Sicherheit in den Justizgebäuden. Das ist fast eine Verdoppelung gegenüber 2021. Diese Mittel sollen insbesondere gezielt für die Verbesserung der baulichen und technischen Sicherheit der Gerichte und Staatsanwaltschaften verwendet werden. „Auch in Zukunft wollen wir die Sicherheit unserer Bediensteten, Verfahrensbeteiligten sowie Besucherinnen und Besuchern gewährleisten. Daher stellen wir im Haushaltsjahr 2022 für Sicherungsmaßnahmen rund 4,2 Millionen Euro zur Verfügung. Die fortgesetzte Verbesserung der Justizgebäude ist für uns ein zentraler Baustein, um die baden-württembergische Justiz auch für die Zukunft zu stärken“, sagte Ministerin Marion Gentges. 

Im vergangenen Haushaltsjahr 2021 wurden insgesamt rund 2,2 Millionen Euro für Sicherungsmaßnahmen verausgabt.

Informationen:

Seit 2013 stellt das Ministerium der Justiz und für Migration spezielle Mittel zur gezielten Förderung von Sicherungsmaßnahmen bereit. Bis Ende 2021 wurden daraus insgesamt rund 19,6 Millionen Euro in die Sicherheit investiert. 

Investiert wurde etwa in Notrufsysteme für Gerichte und Staatsanwaltschaften, in Ausstattungen des Justizwachtmeisterdienstes und Schulungen der Bediensteten.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem in der Förderung baulicher Sicherungsmaßnahmen. Vor allem bauliche Abtrennungen der öffentlichen und nichtöffentlichen Bereiche stehen bei der Verbesserung der Sicherheit im Fokus, z.B. zuletzt beim Landgericht Waldshut-Tiengen (rund 97.000 Euro), beim Landgericht Baden-Baden (rund 29.000 Euro), beim Amtsgericht Esslingen (rund 64.000 Euro) oder beim Amtsgericht Singen (rund 60.000 Euro). Teilweise finden diese Abtrennungen in Kombination mit Sicherungsmaßnahmen im Eingangsbereich eines Gerichtes statt, beispielsweise beim Amtsgericht Bad Säckingen (rund 60.000 Euro). Ein weiteres Tätigkeitsfeld sind Umbauten im Haftzellenbereich, z.B. beim Landgericht Mosbach (rund 100.000 Euro). Insgesamt hat das Ministerium der Justiz und für Migration in den vergangenen Jahren 135 bauliche Einzelmaßnahmen gefördert.

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