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Videokonferenz zu Flüchtenden aus der Ukraine

Datum: 13.03.2022

Kurzbeschreibung: Migrationsministerin Marion Gentges: „Auf Sie alle und auf uns alle gemeinsam kommt es jetzt an.“

Migrationsministerin Marion Gentges und Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek haben sich am gestrigen Samstag (12. März 2022) in einer Videokonferenz bei den Regierungspräsidien, Land- und Stadtkreisen sowie Städten und Gemeinden für die Aufnahmebereitschaft von Flüchtenden aus der Ukraine bedankt und über die aktuelle Lage informiert. An der virtuellen Konferenz nahmen über 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter die Hausspitzen der Regierungspräsidien, die Spitzen der Kommunalen Landesverbände sowie zahlreiche Landräte und Landrätinnen sowie Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister aus dem ganzen Land teil. Im Vordergrund des Informationsaustausches standen die Verteilung der Flüchtenden aus der Ukraine innerhalb Baden-Württembergs, der Aufbau weiterer Unterbringungskapazitäten sowie Fragen der Registrierung.

Migrationsministerin Marion Gentges sagte: „Zum ersten Mal seit Ende des Zweiten Weltkriegs hat ein Staat auf europäischem Boden eine groß angelegte Invasion gegen einen Nachbarstaat begonnen und eklatant das Völkerrecht gebrochen. Putins brutaler Krieg bringt furchtbares Leid. Millionen Menschen, vor allem Frauen und Kinder, sind auf der Flucht. Ihnen, die um ihr Leben fürchten, eine sichere Bleibe zu geben, empfinden wir als unsere moralische Pflicht. Aber die Herausforderung, die vor uns liegt, ist eine gewaltige. Diese werden wir bewältigen, wenn wir alle an einem Strang ziehen. Auf Sie alle und auf uns alle gemeinsam kommt es jetzt an.“ Die Ministerin appellierte vor dem Hintergrund der Dimension der Aufgabe auch an den Bund, aktiver zu werden: „Es braucht eine spürbare bundesweite Koordinierung von Hilfen und Unterbringung, es braucht klare Vorgaben in Sachen Registrierung und IT und es wird auch Geld brauchen.“

Die Verteilung der Flüchtenden in der vorläufigen Unterbringung, der zweiten Stufe der Unterbringung nach der Erstaufnahme, erfolgt zunächst flexibel nach den Meldungen freier Kapazitäten, und in der Folge nach einer Quote, die sich aus der Einwohnerzahl der Stadt- und Landkreise ergibt und eine gleichmäßige Verteilung sicherstellt. Zuständig für die Koordinierung dieser Verteilung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Inzwischen vom Bund geklärt ist die Frage, wie und wonach den Flüchtenden aus der Ukraine Sozialleistungen gewährt werden. Dies ist nun auch möglich, wenn noch keine Aufenthaltserlaubnis vorliegt, aber bereits Schutz gesucht wird.

Auch wurde über den von Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek geleiteten Stab „Flüchtende aus der Ukraine“ berichtet. Diesem obliegt die Koordinierung aller Maßnahmen zur Aufnahme von Menschen, die vom Krieg in der Ukraine nach Baden-Württemberg fliehen. Neben den zuständigen Fachbereichen des Ministeriums der Justiz und für Migration sind die Kommunalen Landesverbände sowie die Regierungspräsidien im Stab vertreten. Auch alle anderen betroffenen Ministerien sind inzwischen dabei: das Staatsministerium, das Innen-, Finanz-, Sozial- und Kultusministerium sowie das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen. „Wir sind allen Beteiligten und vor allem auch den tausenden hoch engagierten Ehrenamtlichen im Land dankbar für ihr großes Engagement.“, so Staatssekretär Lorek. 

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