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BREXIT

Informationen für britische Staatsangehörige

Bild zeigt die Flagge Großbritanniens und der EU

Nachdem das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten ist, haben wir Informationen für britische Staatsangehörige zum Brexit zusammengestellt.

Das Vereinigte Königreich ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Ab dem 1. Januar 2021 haben Personen, die bis dahin zum Aufenthalt oder zum Arbeiten in Deutschland (oder einem anderen EU-Staat) berechtigt waren und von diesem Recht Gebrauch gemacht hatten, im Wesentlichen dieselben Rechte wie vor dem Austritt. Um nachweisen zu können, dass Rechte nach dem Austrittsabkommen bestehen, wird zwingend ein Dokument benötigt, welches von der jeweils zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt wird. Britische Staatsangehörige sind daher verpflichtet, ihren Aufenthalt bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde anzuzeigen, soweit sie am 31. Dezember 2020 bereits in Deutschland gewohnt haben und auch weiterhin wohnen bleiben möchten. Die Verfahren zur Ausstellung des Dokuments, werden von den Ausländerbehörden in Baden-Württemberg selbst festgelegt.

Nähere Informationen sind auf dem Serviceportal service-bw oder direkt auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) bereitgestellt.

Service-bw

Informationen des BMI (Deutsch)

Informationen des BMI (Englisch)

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