Die Tagung wendet sich an Prüferinnen und Prüfer in der Rechtspflegerprüfung (ca. 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) und soll darauf vorbereiten, schriftliche und mündliche Prüfungsleistungen sachgerecht zu bewerten und die Bewertungen rechtssicher zu begründen.
Neben der Vorstellung des Prüfungsverfahrens und der Vermittlung der theoretischen Grundlagen des Prüfungsrechts soll vor allem
die gemeinsame Erarbeitung von gewichteten Kriterienkatalogen in moderierten Workshops und die praktische Anwendung durch Bewertung realer
Aufsichtsarbeiten aus der Rechtspflegerprüfung im Vordergrund stehen. Zudem wird anhand von Beispielen und einschlägiger
Rechtsprechung aufgezeigt werden, welche Anforderungen an die Begründung bestehen und wie diese am besten erfüllt werden
können.