Die Tagung wendet sich an Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Bezirksnotarinnen und Bezirksnotare sowie Notarvertreterinnen und Notarvertreter, die in ihrer beruflichen Praxis Berührungspunkte mit dem internationalen Güterrecht haben.
Gegenstand der Tagung bildet das Internationale Güterrecht in seiner nunmehr geltenden Form. Behandelt werden die seit Januar 2019 geltenden europäischen Güterrechtsverordnungen – die auf den ehelichen Güterstand anzuwendende EuGüVO sowie die auf die güterrechtlichen Wirkungen eingetragener Partnerschaften anzuwendende EuPartVO – sowie das weiterhin beachtliche nationale Kollisionsrecht. Schwerpunkte der Veranstaltung bilden Fragen nach dem anwendbaren Recht sowie allgemeine Fragestellungen, die sich bei der Beurteilung von Sachverhalten mit Auslandsbezug im Bereich des Güterrechts stellen.