Die Tagung wendet sich an Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Bezirksnotarinnen und Bezirksnotare sowie Notarvertreterinnen und Notarvertreter, die in ihrer beruflichen Praxis Berührungspunkte mit den EU-Güterrechtsverordnungen haben.
Die Tagung behandelt das Internationale Güterrecht in seiner nunmehr geltenden Form. Sie führt in die seit Januar 2019 geltenden europäischen Güterrechtsverordnungen – die auf den ehelichen Güterstand anzuwendende EuGüVO sowie die auf die güterrechtlichen Wirkungen eingetragener Partnerschaften anzuwendende EuPartVO – ein. Gegenstand der Veranstaltung sind das internationale Zuständigkeitsrecht, die Bestimmung des anwendbaren Güterrechts (u.a. in Abgrenzung zum Internationalen Erbrecht) sowie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.