Die Tagung wendet sich an Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die mit Einzelzwangsvollstreckungssachen befasst sind und dient der Erörterung der aktuellen Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich des Pfändungsschutzkontos. Weiterhin wird ein Überblick über die Lohnpfändung und die möglichen Anträge nach §§ 850 ff. ZPO gegeben.