Die Tagung wird vom Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz durchgeführt und richtet sich vorrangig an Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die in Hinterlegungssachen tätig sind.
Für Baden-Württemberg stehen mindestens 3 Teilnehmerplätze zur Verfügung.
Folgende Themen sollen Gegenstand der Tagung sein:
- Gesetzliche Grundlagen
- Zuständigkeit
- Beteiligte
- Hinterlegungsgrund usw.
- Annahme der Hinterlegungsmasse
- Auszahlung der Hinterlegungsmasse
- Werthinterlegung
- Erlöschen des Herausgabeanspruchs
- Sonderfälle (Bsp. Pfändung der Hinterlegungsmasse, Widerruf der Hinterlegung)
- Umbuchung von Kleinbeträgen
- Erfahrungsaustausch (hier auch ggf. Anwenderprobleme mit IRM@).