Die Tagung richtet sich an Strafrichterinnen und Strafrichter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, die im Rahmen der Hauptverhandlung mit Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern Umgang haben.
Im Zusammenhang mit Hauptverhandlungen im Strafverfahren gegen Reichsbürger und Selbstverwalter kommt es häufig zu
provokativen Handlungen, die darauf gerichtet sind, den Gang der Hauptverhandlung zu stören. So treten Angeklagte aggressiv auf,
stellen die Legitimität des Gerichts und auch der Staatsanwaltschaft in Frage und kommen gerichtlichen Anforderungen nicht oder nur
zögerlich nach.
In der Veranstaltung soll anhand eines Fallbeispiels aufgezeigt werden, wie Gericht und Staatsanwaltschaft mit solchen Situationen umgehen
können und welche Möglichkeiten die StPO und das GVG – auch bereits im Vorfeld – bieten, um solchen Störungen
entgegenzuwirken. Die Veranstaltung soll konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und dem Erfahrungsaustausch im Umgang mit
Störungen der prozessualen Abläufe dienen.