Die Veranstaltung wendet sich an Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter einschließlich Bezirksnotarinnen und Bezirksnotaren
sowie in den zuständigen Kammern der Landgerichte tätige Richterinnen und Richter.
Zum 1. Januar 2023 wird das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft treten. Die Veranstaltung beleuchtet die
wichtigsten Änderungen im materiellen Betreuungsrecht und im zugehörigen Verfahrensrecht. Eine überblicksartige Darstellung
der Änderungen für die weiteren Akteure im Betreuungswesen ermöglicht einen umfassenden Blick auf das Betreuungsrecht nach
der Reform.