Die Tagung richtet sich an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte (ca. 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer).
Angesichts der zentralen Bedeutung der Pressearbeit für die öffentliche Wahrnehmung der Justiz sollen Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, die nicht Pressesprecherinnen oder Pressesprecher sind, möglichst
früh im Umgang mit den Medien geschult werden. Ziel der Veranstaltung ist es, die Dezernentinnen und Dezernenten zu befähigen, am
Rande der Hauptverhandlung aussagekräftige Statements gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern der Medien abzugeben.