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Medientraining: Juristische Inhalte vor Kamera und Mikrofon

Datum:
28.-29.11.2022
Ort:
Schwetzingen
Aktenzeichen:
JUMRVI-JUM-2070-647

Juristische Pressesprecherinnen und Pressesprecher haben eine Dolmetscherfunktion. Es ist Ihre Aufgabe, Entscheidungen und Arbeitsweisen aus der Justiz verständlich, transparent und nachvollziehbar zu erklären. Auch, um das Vertrauen und die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz zu stärken.

Um dieser Dolmetscherfunktion gerecht zu werden, ist es wichtig, zu verstehen, wie Journalistinnen und Journalisten arbeiten, wenn es um Ermittlungsverfahren, Gerichtsverfahren, Beschlüsse und Urteile geht. Wie entsteht ein juristischer Fernsehbeitrag in Nachrichten- und Magazinsendungen? Wie entsteht ein juristischer Radiobeitrag? Wie werden juristische Themen online aufgearbeitet? Wie kann es gelingen, juristische Sachverhalte in „Alltagssprache“ zu übersetzen? Im ersten Teil des Seminars wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern genau das anhand konkreter Beispiele vermittelt. 

Das Herzstück der Schulung sind die praktischen Übungen vor der Kamera und am Mikrofon. Dabei sollen die Besonderheiten im Umgang mit juristischen Inhalten bei der Pressearbeit im Fokus stehen. Konkrete juristische Beispiele können auch von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eingebracht werden. In unterschiedlichen Übungen wird gezeigt, worauf es ankommt beim öffentlichen Auftritt, welche Besonderheiten es in der juristischen Berichterstattung gibt und wie die Inhalte der Justiz nach außen hin vermittelt werden können. Dabei werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf unterschiedliche Situationen vorbereitet und erfahren, warum es immer besser ist, zu agieren, statt nur zu reagieren. Im geschützten Raum der Kleingruppe werden die Ergebnisse direkt ausgewertet. Konkrete Tipps helfen dabei, das Gelernte dann auch im Arbeitsalltag umzusetzen. Alle praktischen Fragen werden ebenfalls beantwortet. 

Die zweitägige Fortbildungsveranstaltung wendet sich an die Pressesprecherinnen und Pressesprecher von Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Veranstaltung ist für 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgelegt, damit genug Raum ist, individuell auf jede und jeden einzugehen. Sinnvoll wäre, wenn bereits mindestens das Grundlagenseminar Kameratraining des Ministeriums der Justiz und Migration durchlaufen wurde, so dass ein gewisses Grundverständnis vor der Kamera vorhanden ist.

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