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Beratungshilfe

Wer anwaltliche Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens benötigt, aber die erforderlichen finanziellen Mittel nicht aufbringen kann, kann auf Antrag Beratungshilfe erhalten.

Nähere Hinweise und Formulare zur Beratungshilfe erhalten Sie hier.

Für den Fall, dass Sie eine anwaltliche Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren benötigen, gilt:

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Prozesskostenhilfe oder - in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Verfahrenskostenhilfe wird in gerichtlichen Verfahren auf Antrag gewährt, wenn

  • eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann und
  • die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Nähere Hinweise und Formulare zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe erhalten Sie hier.

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