Navigation überspringen

Amtseinführung Präsident des Finanzgerichts Baden-Württemberg Prof. Dr. Manfred Muhler

Datum: 20.05.2019

Kurzbeschreibung: 

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf: „Prof. Dr. Manfred Muhler genießt einen exzellenten Ruf als herausragender Fachmann, der wegen seines ausgeglichenen, freundlichen und kommunikativen Wesens im Kollegenkreis sehr geschätzt wird.“
 
Dank an den langjährigen Präsidenten Dr. Artur Weckesser

Baden-Württembergs Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf, hat am heutigen Montag (20. Mai 2019) im Neuen Schloss in Stuttgart Prof. Dr. Manfred Muhler offiziell in sein neues Amt als Präsident des Finanzgerichts Baden-Württemberg eingeführt. Wolf würdigte zugleich dessen Vorgänger Dr. Artur Weckesser und verabschiedete diesen offiziell in seinen wohlverdienten Ru-hestand.

Minister Wolf sagte: „Prof. Dr. Manfred Muhler genießt einen exzellenten Ruf als herausragender Fachmann, der wegen seines ausgeglichenen, freundli-chen und kommunikativen Wesens im Kollegenkreis sehr geschätzt wird. Er ist für das Amt des Präsidenten des Finanzgerichts Baden-Württemberg bestens geeignet.“

Prof. Dr. Manfred Muhler trat nach juristischer Ausbildung und Promotion im Steuerrecht sowie Tätigkeit an einem Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht der Universität Mannheim 1990 in den höheren Justizdienst des Landes ein. Zunächst war er bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart in der Abtei-lung für Wirtschaftsstrafsachen und später als Richter bei den Landgerichten Heilbronn und Stuttgart tätig. 2000 wurde er in einen Strafsenat am Oberlan-desgericht Stuttgart abgeordnet. Unmittelbar danach erfolgte die Abordnung an das Finanzgericht – zunächst zu den damals noch bestehenden Senaten in Karlsruhe. Im Jahr 2002 wurde Herr Prof. Muhler zum Richter am Finanzgericht ernannt.

Im Jahr 2011 folgte die Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Finanzge-richt, woran sich im Jahr 2015 die Ernennung zum örtlichen Gerichtsvorstand der Außensenate in Freiburg anschloss. In Freiburg führte Prof. Muhler einen Senat mit der Sonderzuständigkeit Umsatzsteuerrecht. Neben dem Steuerstraf-recht stellt das Umsatzsteuerrecht einen besonderen Interessenschwerpunkt Prof. Muhlers dar. 2017 ernannte ihn die Universität Mannheim zum Honorar-professor.

Minister Wolf erinnerte bei der Verabschiedung von Dr. Weckesser daran, dass sich unter seiner Führung die Beschäftigten der Finanzgerichtsbarkeit dafür ausgesprochen hatten, die elektronische Akte frühzeitig zu erproben. Bereits Anfang des Jahres 2018 – gut ein halbes Jahr nach Beginn der Pilotierungs-phase – wurden alle Arbeitsplätze am Gerichtssitz in Stuttgart mit der elektroni-schen Gerichtsakte ausgestattet. Die vollständige Ausstattung des Standorts Freiburg folgte im Oktober 2018. Minister Wolf unterstrich in diesem Zusam-menhang den Wunsch der gerichtlichen Praxis, die Steuerakten von den Fi-nanzbehörden elektronisch zu erhalten: „Wir möchten das Ziel einer möglichst medienbruchfreien Zusammenarbeit unbedingt weiter im Blick behalten.“

Wolf würdigte die Verdienste von Dr. Artur Weckesser, der einst Betriebswirt-schaftslehre und dann – teilweise parallel – Rechtswissenschaften studierte. Dr. Weckesser begann seine juristische Laufbahn in der Finanzverwaltung des Landes – wie es damals bei den Finanzrichterinnen und -richter üblich war. 1990 nahm er seine richterliche Tätigkeit am damaligen Sitz des Finanzgerichts Baden-Württemberg in Karlsruhe auf. Schnell, so der Minister, zeigte sich, dass die Justiz hier nicht nur einen exzellenten Steuerrechtler, sondern auch einen hervorragenden Kommunikator gewonnen hatte: Bald wurde seine ausgeprägte „Fähigkeit zum Zuhören und ruhige und schnörkellose Art des Argumentierens“ gerühmt. Dr. Artur Weckesser wurde im Juni 2005 zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht ernannt. Im April 2009 folgte seine Beförderung zum Vizepräsi-denten des Finanzgerichts, bevor er am 26. März 2013 das Amt des Gerichts-präsidenten antrat.

Wolf weiter: „Dr. Weckesser hat es durch seine kommunikative, kooperative und integrative Art verstanden, den sehr guten Ruf des Finanzgerichts zu wahren und zu mehren. Er hat in seiner juristischen Laufbahn außergewöhnliche Auf-gaben bewältigt und sich dabei außerordentliche Verdienste erworben.“

Hintergrundinformationen:
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat seinen Sitz mit zehn Senaten und der Gerichtsverwaltung in Stuttgart. Vier Außensenate befinden sich in Frei-burg. Das Finanzgericht ist erstinstanzliches und oberstes Landesgericht zu-gleich.





Bildunterschrift (von links): Prof. Manfred Muhler, Ursula Muhler, Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf, Claudia Weckesser und Dr. Artur Weckesser.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.