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Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges zu den Ereignissen in der Ukraine

Datum: 24.02.2022

Kurzbeschreibung: 

Frau Ministerin Gentges: „Europa erwacht am 24. Februar 2022 und auf seinem Kontinent gibt es wieder Krieg.“ "Wir müssen uns vorsorglich darauf einstellen, dass Putins Krieg Fluchtbewegungen auslöst und Menschen vor diesem Krieg auch zu uns nach Baden-Württemberg flüchten können.“

Zu den aktuellen Ereignissen in der Ukraine sagte Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges am heutigen Donnerstag: 

„Die Nachrichten, die uns aus der Ukraine erreichen, sind furchtbar. Was lange Zeit undenkbar schien, ist heute schockierende Realität: Europa erwacht am 24. Februar 2022 und auf seinem Kontinent gibt es wieder Krieg. Putin bricht mit seiner in der jüngeren Geschichte beispiellosen militärischen Aggression in brutaler Manier das Völkerrecht. Wir erleben heute auf schmerzliche Weise eine Zeitenwende in Europa.

Wir müssen uns vorsorglich darauf einstellen, dass Putins Krieg Fluchtbewegungen auslöst und Menschen vor diesem Krieg auch zu uns nach Baden-Württemberg flüchten können. Wir haben daher bereits heute weitere vorsorgliche Maßnahmen getroffen und befinden uns in enger Abstimmungen mit unseren Partnern der kommunalen Landesverbände. Im Einzelnen:

  1. Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg verfügen über eine Regelkapazität von 6.440 Plätzen und sind jahreszeitlich bedingt tagesaktuell mit 2.600 Personen belegt. Selbst unter Pandemiebedingungen bestünden dort somit aktuell weitere Kapazitäten für mindestens 1.250 Personen.

  2. Wir werden alle weiteren kurzfristig möglichen Erweiterungen von Aufnahmekapazitäten ausschöpfen.

  3. Erforderliche Einrichtungsgegenstände für weitere Notunterkünfte, wie Feldbetten, Schlafsäcke und Hygieneartikel stehen in großer Anzahl zur Verfügung. 

  4. Im Ministerium der Justiz und für Migration wird ein Stab „Flüchtende aus der Ukraine“ eingerichtet, in dem alle relevanten Aufgabenbereiche, die für die Bewältigung eines möglichen Flüchtlingszustroms aus der Ukraine erforderlich sind, gebündelt werden.

  5. Wir haben bereits dafür Sorge getragen, dass ukrainische Staatsangehörige, die sich derzeit visafrei zu einem Kurzaufenthalt bei uns befinden, bei den Ausländerbehörden eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt einholen können.

Ministerin Gentges abschließend: „Unsere Gedanken und Gebete gelten heute den Ukrainerinnen und Ukrainern.“

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