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Bundesrat spricht sich auf Initiative Baden-Württembergs für Strafbarkeit des Fotografierens von Toten durch Gaffer aus

Datum: 17.05.2019

Kurzbeschreibung: 
Guido Wolf: „Mit dem heutigen Beschluss hat der Bundesrat deutlich gemacht, dass er schnelle Fortschritte bei der Bekämpfung des Gafferunwesens erwartet“

Der Bundesrat hat sich am heutigen Freitag (17. Mai 2019) auf Antrag Baden-Württembergs dafür ausgesprochen, das Fotografieren und Filmen von Toten unter Strafe zu stellen. Justizminister Guido Wolf: „Es ist schlichtweg abstoßend, wenn Gaffer Todesopfer fotografieren oder filmen. Diese erschreckende ‚Trophäenjagd‘ kennt keine Pietät, keinen Respekt vor den Toten mehr. Um hier die Maßstäbe wieder geradezurücken, müssen wir das Strafrecht an diese bedrückende Entwicklung anpassen. Leider bleibt die Justizpolitik auf Bundesebene auch hier hinter ihren selbstgesetzten Zielen zurück. Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates haben wir aber deutlich gemacht, dass wir schnelle Fortschritte bei der Bekämpfung des Gafferunwesens erwarten.“

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