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Corona-Ausgleichszahlung auch für Referendarinnen und Referendare in der baden-württembergischen Justiz

Datum: 10.02.2022

Kurzbeschreibung: Justizministerin Marion Gentges: „Die Corona-Pandemie hat auch die Referendarinnen und Referendare in Baden-Württemberg in ihrer Ausbildung spürbar belastet. Ihre Arbeit in diesen Krisenzeiten möchten wir mit der Corona-Sonderzahlung wertschätzen.“


Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erhalten eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro. Darauf hat Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges am heutigen Donnerstag (10. Februar 2022) hingewiesen. Für eine solche Zahlung hatte sich das Ministerium der Justiz und für Migration stark gemacht. Der Finanzausschuss des Landtags hat am heutigen Donnerstag auf Vorschlag von Finanzminister Dr. Danyal Bayaz der Auszahlung des Betrags durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung noch im Februar 2022 zugestimmt. 

Mit der Corona-Sonderzahlung auch an Referendarinnen und Referendare möchte das Land deren tägliche Arbeit in der Corona-Krise anerkennen. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte dazu: „Die Corona-Pandemie hat auch die Referendarinnen und Referendare in Baden-Württemberg in ihrer Ausbildung spürbar belastet. Dies möchten wir mit der Corona-Sonderzahlung ausgleichen. Der Vorbereitungsdienst ist für sich genommen schon eine große Herausforderung. Die Referendarinnen und Referendare müssen Lernen und Arbeiten gleichzeitig unter einen Hut bringen. Der Unterricht konnte teilweise nur online stattfinden. Die Corona-Sonderzahlung soll ein Ausgleich für die zusätzliche Belastung und auch ein Zeichen der Wertschätzung für die tägliche Arbeit der Referendarinnen und Referendare in dieser krisenbelasteten Zeit sein. Darüber hinaus leisten wir mit der Corona-Sonderzahlung auch an Referendarinnen und Referendare einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsgewinnung sowie Personalbindung.“

Die Sonderzahlung sollen alle Referendarinnen und Referendare erhalten, deren öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis am 1. November 2021 Bestand hatte und die in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 30. November 2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe hatten. 

In Baden- Württemberg absolvieren derzeit 1.759 junge Juristinnen und Juristen ihr Rechtsreferendariat. 

Hintergrundinformationen:

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften haben sich Ende November 2021 auf eine Corona-Sonderzahlung im öffentlichen Dienst geeinigt. Die baden-württembergische Landesregierung hat sich dazu entschieden, den Tarifabschluss zeit- und inhaltsgleich auf Besoldungsempfänger zu übertragen. Referendarinnen und Referendare wird aufgrund des heutigen Beschlusses des Finanzausschusses auf Vorschlag des Finanzministers Dr. Danyal Bayaz ebenfalls eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung ausgezahlt. Die einmalige Corona-Sonderzahlung soll noch Ende Februar 2022 ausgezahlt werden, damit sie steuerfrei bleibt. Hintergrund ist, dass eine Steuerbefreiung mit Ablauf des 31. März 2022 ausläuft. Da das Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich nicht vor diesem Datum abgeschlossen sein wird, hat der Finanzausschuss des Landtags den Weg für eine Zahlung im Vorgriff auf die spätere gesetzliche Regelung freigemacht. 

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