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GFK-Auszahlung über 170 Millionen an Stadt- und Landkreise

Datum: 10.06.2021

Kurzbeschreibung: Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek: „Die erhebliche finanzielle Beteiligung des Landes ist ausdrücklich auch ein Zeichen der Wertschätzung für die engagierte Arbeit vor Ort.“

Im Jahr 2020 werden 170 Millionen Euro als Beteiligung des Landes für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung bereitgestellt

Die 44 Stadt- und Landkreise erhalten vom Land für das Jahr 2020 Zahlungen in Höhe von insgesamt 170 Millionen Euro als Beteiligung des Landes an den Kosten der Stadt- und Landkreise für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Die Beträge werden im Juni an die kreisfreien Städte und Landkreise ausgezahlt. 

Bekanntlich ist die Zuständigkeit für den Bereich Migration und damit auch für die Aufnahme Geflüchteter im Land mit Beginn der neuen Legislaturperiode auf das (neue) Ministerium der Justiz und für Migration übergegangen. Im Ressort von Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges wird sich Staatssekretär Siegfried Lorek schwerpunktmäßig um den Themenbereich der Migration kümmern. Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek sagt: „Das Land unterstützt Stadt- und Landkreise bei den Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Personen in der Anschlussunterbringung nach Kräften. Die erhebliche finanzielle Beteiligung des Landes ist ausdrücklich auch ein Zeichen der Wertschätzung für die engagierte Arbeit vor Ort. Nach dem Ressortwechsel des Zuständigkeitsbereichs für Migration haben die Kommunen nicht nur weiterhin einen verlässlichen Ansprechpartner. Dadurch, dass sich nun ein eigener Staatssekretär federführend dieser Thematik annimmt, hat die Landesregierung auch zum Ausdruck gebracht, dass sie diesem Thema eine besondere Bedeutung beimisst. In meiner täglichen Arbeit werde ich den engen Austausch mit den Stadt- und Landkreisen und den Kommunen vor Ort suchen.“

Hintergrundinformationen:

Vor dem Hintergrund einer Empfehlung der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) haben das Land Baden-Württemberg sowie Städte- und Landkreistag letztmalig 2019 eine Vereinbarung über die Beteiligung des Landes an den Ausgaben der Stadt- und Landkreise für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nach Beendigung der vorläufigen Unterbringung geschlossen. Diese sieht eine Auszahlung von insgesamt 170 Millionen Euro an die Stadt- und Landkreise jeweils in 2020 und 2021 (für das vorherige Bezugsjahr) bis 30. Juni vor. Zur Abwicklung der Zahlungen hat das damals zuständige Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Zuwendungsvereinbarungen mit jedem der 44 Stadt- und Landkreise abgeschlossen. Darin ist die genaue Höhe des individuellen Anteils der Stadt bzw. des Landkreises festgehalten, die anhand eines von Städtetag und Landkreistag übermittelten Verteilschlüssels ermittelt wurde. 

In Baden-Württemberg besteht nach den Regelungen des baden-württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) ein dreistufiges Aufnahmesystem für Geflüchtete: Nach der Erstaufnahme in landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen folgt die vorläufige Unterbringung bei den unteren Aufnahmebehörden der Landratsämter und der Bürgermeisterämter der Stadtkreise. Die unteren Aufnahmebehörden handeln in der vorläufigen Unterbringung als staatliche Behörden. Als dritte Stufe schließt sich die kommunale Anschlussunterbringung bei den über 1.100 Städten und Gemeinden im Land an.

Die jeweiligen Summen, welche die Stadt- und Landkreise in diesem Monat für das Bezugsjahr 2020 erhalten, im Einzelnen: 


 

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