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Justizministerkonferenz pocht auf Umsetzung des „Pakts für den Rechtsstaat“

Datum: 15.11.2018

Kurzbeschreibung: Justizminister Guido Wolf: „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen!“

Für Baden-Württembergs Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf geht von der heutigen 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin ein starkes Signal an den Bund aus, den im Koalitionsvertrag geschlossenen „Pakt für den Rechtsstaat“ zeitnah umzusetzen. In dem entsprechenden, von den Justizministerinnen und Justizminister aller 16 Länder einstimmig verabschiedeten Beschluss heißt es unter anderem:

 

„Die Justizministerinnen und Justizminister begrüßen die Absicht der Bundesregierung, einen Pakt für den Rechtsstaat zu schließen, dessen Bestandteil 2.000 neue Richterstellen bei den Gerichten der Länder und des Bundes mit entsprechendem „Folgepersonal“ sowie die konsequente und einheitliche Digitalisierung der Justiz in allen Bereichen sein werden.

 

Die Justizministerinnen und Justizminister stellen klar, dass der Pakt für den Rechtsstaat nur gelingen kann, wenn der Bund den wesentlichen Teil einer nachhaltigen Finanzierung übernimmt.

Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, zeitnah gemeinsam mit den Ländern die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.“



Minister Guido Wolf: „Wer in einem Koalitionsvertrag 2.000 Neustellen für Richter und Staatsanwälte verspricht, muss auch liefern. Was hier bislang vom Bund kam, ist mehr als enttäuschend. Mit dem heutigen einstimmigen Beschluss erinnern wir den Bund in aller Deutlichkeit an seine Verantwortung für den Rechtsstaat und an die Einhaltung seiner Ankündigungen. Denn auch hier gilt: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen!“



Die Minister sprachen sich zudem für eine Überprüfung der bisherigen Altersgrenze von Schöffinnen und Schöffen von 69 Jahren zu Beginn der jeweiligen Amtsperiode aus. Wolf hatte sich bereits im Vorfeld der Konferenz für eine Anhebung der Altersgrenze ausgesprochen und sagte: „Der Beschluss ist eine Reaktion auf die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung. Wenn der Staat zu seinem schärfsten Mittel, der strafrechtlichen Verurteilung, greift, repräsentieren Schöffen die Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund finde ich es richtig, dass sich auch bei ihnen die allgemeine demographische Entwicklung abbildet.  Die bisherige Regelung mit der Altersgrenze bis zum Ende des 69. Lebensjahrs stammt aus dem Jahr 1975. Seitdem hat sich gesellschaftlich viel verändert: Viele Menschen sind heute auch noch mit 70 oder älter voll leistungsfähig. Ihnen pauschal das Schöffenamt zu verweigern, finde ich falsch. Auch bei jüngeren Personen können sich im Laufe einer Schöffenperiode gesundheitliche Probleme ergeben. In einem solchen Fall kann unabhängig vom Alter die Tätigkeit als Schöffe beendet werden.“



Die Konferenz sprach sich zudem auf Mitantrag Baden-Württembergs für einen besseren Opferschutz in Gewaltschutzverfahren aus. Guido Wolf: „In Baden-Württemberg werden im Jahr mehr als 3.000 gerichtliche Verfahren zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen geführt. Wer gegen eine gerichtliche Entscheidung verstößt, sich einer anderen Person nicht zu nähern, soll künftig mit einer höheren Strafe rechnen müssen. In Baden-Württemberg arbeiten wir derzeit zudem am Konzept für eine zentrale Anlaufstelle für den Opferschutz im Land. Der Opferschutz ist für mich zentraler Bestandteil eines funktionierenden Rechtsstaats.“

 

 

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