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Leitfaden für die Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten

Datum: 07.10.2021

Kurzbeschreibung: Ministerin Gentges: „In den Anstrengungen bei der Bekämpfung des Antisemitismus in jeglicher Erscheinungsform dürfen wir nicht nachlassen.“

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und die Generalstaatsanwälte aus Stuttgart und Karlsruhe stellen Leitfaden für die Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten vor

Ministerin Gentges: „In den Anstrengungen bei der Bekämpfung des Antisemitismus in jeglicher Erscheinungsform dürfen wir nicht nachlassen.“

Die Zahl antisemitisch motivierter Straftaten in Deutschland und auch in Baden-Württemberg steigt. Anfeindungen von Jüdinnen und Juden – nicht nur im virtuellen Raum und in den sozialen Medien – haben in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen. Die Justiz in Baden-Württemberg tritt dem entschieden entgegen.  

Um die Staatsanwaltschaften bei der Aufdeckung und Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten bestmöglich zu unterstützen, haben die Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaften Karlsruhe und Stuttgart nun einen Leitfaden „Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten in Baden-Württemberg“ erarbeitet. Darauf wies am heutigen Donnerstag (7. Oktober 2021) Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges gemeinsam mit den beiden Generalstaatsanwälten des Landes, Achim Brauneisen (Stuttgart) und Peter Häberle (Karlsruhe), hin.

Ministerin Gentges sagte: „In den Anstrengungen bei der Bekämpfung des Antisemitismus in jeglicher Erscheinungsform dürfen wir nicht nachlassen. Ebenso gilt es stetig zu überprüfen, ob wirklich alles getan wird, was möglich ist, um ein weiteres Anwachsen des Antisemitismus zu verhindern.“ 

Mit dem Leitfaden wird die Bekämpfung des Antisemitismus als wichtiger Handlungsschwerpunkt der Strafverfolgung deutlich. Dieser soll künftig den Strafverfolgern dabei helfen, eine judenfeindliche Motivation bei Straftaten noch besser zu erkennen. Nur wenn antisemitisch motivierte Taten auch als solche identifiziert werden, kann die Justiz darauf mit allen gebotenen staatlichen Mitteln und mit hoher Priorität reagieren. Der Leitfaden stellt hierzu in einer umfangreichen Sammlung Indikatoren für eine mögliche antisemitische Tatmotivation zusammen. 

Daneben dokumentiert der Leitfaden auch Standards, die bei den strafrechtlichen Ermittlungen in Bezug auf antisemitisch motivierte Straftaten zu beachten sind. „Insgesamt stellt der Leitfaden somit eine umfassende Zusammenstellung der für die Bekämpfung dieses bedeutenden Kriminalitätsbereichs relevanten Faktoren dar“, führte Generalstaatsanwalt Peter Häberle aus. Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen betonte: „Mit dem Leitfaden wollen wir auch ein Zeichen setzen; wir stehen gegen jede Form von Hass und Anfeindungen an der Seite der Jüdinnen und Juden!“ 

Der Beauftragte der Landesregierung gegen Antisemitismus, Dr. Michael Blume, begrüßte die Veröffentlichung des Leitfadens: „Die digitale Radikalisierung bewirkt einen Anstieg von Antisemitismus in unserem Land, daher danke ich gemeinsam mit den jüdischen Gemeinden für die Veröffentlichung des Leitfadens. Dadurch erhält die Justiz ein profundes Werkzeug, um antisemitische Straftaten besser als solche zu erkennen. Es braucht einen wehrhaften Rechtsstaat um unsere gemeinsame Zukunft zu beschützen.“  

Hintergrundinformationen:

Nach der seit dem Jahr 2018 geführten, bundeseinheitlichen Statistik „Hasskriminalität“ stellt sich die Entwicklung der Fallzahlen aller antisemitisch motivierten Straftaten in Baden-Württemberg wie folgt dar:

Innerhalb dieser absoluten Zahlen nehmen durchgängig Straftaten der Volksverhetzung bzw. der Gewaltdarstellung den größten Anteil ein (2018: 70, 2019: 112, 2020: 173). Die Fallzahl der antisemitisch motivierten Beleidigungsdelikte hat sich von sieben im Jahr 2018 auf 19 im Jahr 2020 – wenn noch auf niedrigerem Niveau – nahezu verdreifacht. 

Antisemitismusbeauftragte bei den Generalstaatsanwaltschaften

Auf Anregung des damaligen Justizministers Guido Wolf wurden bei den Generalstaatsanwaltschaften Karlsruhe und Stuttgart zum 1. Juli 2019 jeweils Antisemitismusbeauftragte bestellt. Diese wirken zum einen auf eine einheitliche staatsanwaltschaftliche Strafverfolgungspraxis in diesem Deliktsbereich hin und nehmen die Aufgaben einer zentralen Fortbildungs- und Koordinierungsstelle für die staatsanwaltschaftliche Praxis wahr. Zum anderen stehen die Beauftragten jüdischen Einrichtungen und Behörden im In- und Ausland beispielsweise den Israelitischen Religionsgemeinschaften Baden und Württemberg sowie dem Beauftragten der Landesregierung gegen Antisemitismus als zentrale Ansprechpartner für Fragen der strafrechtlichen Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten zur Verfügung. Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ist Oberstaatsanwältin Ilona Finger. Bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart übt Oberstaatsanwalt Florian Steinberg dieses Amt aus.

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