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Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf digitalisiert letztes Papiergrundbuch

Datum: 30.11.2018

Kurzbeschreibung: 

Seit 2000 mehr als 6 Millionen Grundbücher digitalisiert
 
Wolf: „In einem fast 20-jährigen Prozess hat die baden-württembergische Justiz eine Mammutaufgabe bewältigt und das Grundbuchwesen des Landes zukunftsfähig gemacht.“

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf hat am heutigen Freitag (30. November 2018) im Erfassungszentrum beim Amtsgericht Stuttgart das letzte Papiergrundbuch digitalisiert. Seit 2000 wurden rund sechs Millionen Grundbücher im Land digitalisiert, über eine Million davon in den Erfassungszentren. Minister Wolf sagte: „In einem fast 20-jährigen Prozess hat die baden-württembergische Justiz eine Mammutaufgabe bewältigt und das Grundbuchwesen des Landes zukunftsfähig gemacht.“

 

Wolf weiter: „Nach der nun bewältigten landesweiten Digitalisierung steht den Bürgerinnen und Bürgern sowie allen mit dem Grundbuch befassten Personen eine digitale Auskunftsmöglichkeit mit Recherchemöglichkeiten zur Verfügung. Nunmehr ist bei jedem Grundbuchamt und jeder Grundbucheinsichtsstelle das Grundbuch für ganz Baden-Württemberg einsehbar.“

 

Die Landesregierung hatte mit Kabinettsbeschluss vom 20. April 1998 beschlossen, in Baden-Württemberg auf ausschließlich elektronisch geführte Grundbücher umzustellen. Am 11. August 2000 wurde in Sulz am Neckar das erste elektronische Grundbuch angelegt. Durch diese frühe Einführung des elektronischen Grundbuchs sind rund 20 Prozent der heute bestehenden elektronischen Grundbücher bereits digital angelegt worden, die anderen – der insgesamt über 6 Millionen Grundbücher – sind nun vollständig digitalisiert.

 

Baden-Württemberg hat sich, anders als andere Bundesländer, gegen das bloße Scannen und stattdessen für eine qualifizierte digitale Neufassung der Grundbücher entschieden. Es stehen daher nicht nur Abbildungen der vormals papiernen Grundbücher zur Verfügung, sondern strukturierte Daten, in denen beispielweise digitale Suchen und Recherchen möglich sind. Minister Wolf sagte: „Wir haben die Grundbücher nicht einfach fotografiert, sondern eine Digitalisierung vorgenommen. Das hat den Vorteil, dass Recherchen und Suchen möglich sind, aber auch, dass diese digital erfassten Daten in andere elektronische Systeme überführt werden können. Zugleich wurden sämtliche Altlasten der letzten 100 Jahre in den Grundbüchern abgebaut: Alle bereits gelöschten, aber vormals noch sichtbaren Eintragungen sind entfernt und unübersichtliche Eintragungstexte zusammengeführt. Auch die bisher noch in Sütterlin geschriebenen Grundbücher gehören nun der Vergangenheit an.“

 

Im Jahr 2009 richtete das Land das erste Erfassungszentrum beim Amtsgericht Stuttgart ein. Weitere Erfassungszentren eröffneten bei den Amtsgerichten in Heilbronn und Villingen-Schwenningen (2010) sowie 2012 beim Grundbuchzentralarchiv Kornwestheim. Die beiden letzten Erfassungszentren in Stuttgart und Kornwestheim schließen nun plangemäß. Die dort Beschäftigten des gehobenen Dienstes werden in anderen Bereichen der Justiz weiterverwendet.

 

Hintergrundinformationen:

Die Reform des Notar- und Grundbuchwesens bildete die größte Strukturreform in der Geschichte der baden-württembergischen Justiz. Von April 2012 bis Dezember 2017 wurden im badischen Landesteil 334 Grundbuchämter und im württembergischen Landesteil 298 Grundbuchämter aufgehoben und deren Bezirke 13 zentralen Grundbuchämtern zugewiesen. Die bestehenden Akten aus Papier werden im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim aufbewahrt. Dort lagern nunmehr rund 182 Kilometer Grundbuchunterlagen.

 

Vor der Grundbuchamtsreform war die Struktur des Grundbuchwesens zersplittert. Infolgedessen unterschied sich die Digitalisierung der Grundbücher bei den württembergischen Bezirksnotariaten, den elf staatlichen Grundbuchämtern in Baden und den badischen kommunalen Grundbuchämtern erheblich.

 

Bei den württembergischen Bezirksnotariaten und den elf staatlichen Grundbuchämtern in Baden erfolgte die Erstdatenerfassung zunächst im Zuge der regulären Grundbuchsachbearbeitung. Ergänzend wurden ab 2000 dezentrale Erfassungsteams gebildet.

 

Die badischen Kommunen erhielten ab 2010 für jedes durch eigenes Personal digitalisierte Grundbuch eine zusätzliche finanzielle Entschädigung.

 

Zur weiteren Beschleunigung des Prozesses wurden ab 2009 vier Erfassungszentren eingerichtet.





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