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Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf stellt Pilotprojekt für Telemedizin in Justizvollzugsanstalten des Landes vor

Datum: 03.09.2018

Kurzbeschreibung: Guido Wolf: „Die Telemedizin hat ein großes Potential, unsere Bediensteten im Justizvollzugsdienst zu entlasten und die medizinische Versorgung der Gefangenen zu verbessern.“

Baden-Württembergs Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf, hat am heutigen Montag (3. September 2018) das bundesweit einmalige Pilotprojekt zur Erprobung der Telemedizin in Justizvollzugsanstalten des Landes vorgestellt. Wolf erläuterte das Projekt in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart gemeinsam mit dem Präsidenten der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Clever, und dem Vertreter des beauftragten Telemedizindienstleisters, Prof. Dr. Martin Scherer.

Minister Wolf sagte: „Die medizinische Versorgung gestaltet sich insbesondere in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen nicht einfach.“ Aber auch die Ausführungen zu Ärzten außerhalb der Justizvollzugsanstalten sei mit einem enormen Personal- und Kostenaufwand verbunden und begründe zugleich ein Sicherheitsrisiko. „Die Telemedizin hat ein großes Potential, unsere Bediensteten im Justizvollzugsdienst zu entlasten und die medizinische Versorgung der Gefangenen zu verbessern. Schon nach den Erfahrungen der ersten Wochen mit einer Vielzahl erfolgreich abgeschlossener telemedizinischen Behandlungen lässt sich sagen, dass wir hier auf einem sehr guten Weg sind.“

Der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Clever, erklärte: „Im Sommer 2016 haben wir – bundesweit als Vorreiter – unsere Berufsordnung geändert, um die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung im Rahmen von Modellprojekten zu ermöglichen.“ Als Genehmigungsinstanz für Modellprojekte lege die Landesärztekammer Baden-Württemberg bei ausschließlichen ärztlichen Fernbehandlungen größten Wert auf Patienten- und Datensicherheit sowie Qualität. Ärztinnen und Ärzte würden für die besondere Behandlungssituation und Zielgruppe speziell geschult. Zudem seien wissenschaftliche Begleitevaluationen zwingend, betont Kammerpräsident Dr. Clever.

Die Telemedizin lässt sich mit dem im Justizvollzug des Landes bereits flächendeckend umgesetzten und bewährten Videodolmetschen kombinieren. Die Justiz Baden-Württemberg wird damit ihrer Vorreiterrolle in Sachen Digitalisierung abermals gerecht. Guido Wolf: „Die Chancen der Digitalisierung sind gewaltig und es liegt an uns, diese zu nutzen. Wir haben im Land mit diesem bundesweit einzigartigen Modellprojekt unsere Offenheit für technische Innovationen mit unserem Sinn für pragmatische Lösungen verknüpft. Dafür gilt auch der Landesärztekammer mein herzlicher Dank!“

 

Weitere Informationen:

Das Pilotprojekt ist seit Juni dieses Jahres schrittweise bei sechs Justizvollzugsanstalten des Landes an den Start gegangen. Der Dienstleister gewährleistet die Zuschaltung eines Allgemeinarztes und eines Psychiaters innerhalb weniger Minuten zu jeder Tages- und Nachtzeit an jedem Wochentag. Die Behandlung der Gefangenen vor Ort erfolgt in den Krankenabteilungen der Anstalten. Dort werden die Gefangenen von Mitarbeitern des Krankenpflegedienstes unmittelbar betreut. Der Krankenpflegedienst kann bei Bedarf als verlängerter Arm des Telemediziners bei der Diagnostik und der Behandlung tätig werden. Die Kosten des sechsmonatigen Modellprojekts und die zwingende wissenschaftliche Begleitstudie belaufen sich auf ca. 470.000 Euro.

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