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Ministerium der Justiz und für Migration schaltet Informationsseite mit FAQ für Flüchtende aus der Ukraine frei

Datum: 02.03.2022

Kurzbeschreibung: 

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: „Ein Lichtblick in diesen dunklen Tagen ist die überwältigende Hilfsbereitschaft der Menschen in Baden-Württemberg.“

Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek: „Uns allen geht es darum, schnell und unkompliziert eine sichere Bleibe zur Verfügung zu stellen.“

„Seit Beginn der russischen Invasion in der Ukraine sind inzwischen rund 130 Flüchtende aus der Ukraine in den Erstaufnahmeeinrichtungen Baden-Württembergs angekommen“, berichtet Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges am heutigen Mittwoch (2. März 2022). Hinzu kämen zahlreiche Menschen, die zunächst bei Freunden und Bekannten untergekommen sind. „Derzeit ist noch nicht absehbar, wie viele Menschen vor Putins Krieg nach Deutschland und nach Baden-Württemberg flüchten werden“, so die Ministerin. Vor dem Hintergrund des augenscheinlich immer brutaler werdenden Vorgehens Russlands sei jedoch mit einem Anstieg der Zahlen in den kommenden Tagen zu rechnen. Darauf bereitet sich das Ministerium der Justiz und für Migration mit allen Partnern der an der Flüchtlingsaufnahme Beteiligten im Land, insbesondere im Stab „Flüchtende aus der Ukraine“ vor.

Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte weiter: „Die Bilder, die uns aus der Ukraine erreichen, sind grausam. Hunderttausende Menschen, vor allem Frauen mit Kindern, bringen sich vor Putins Bomben in Sicherheit. Diesen Menschen eine sichere Bleibe zu bieten, ist unsere moralische Verpflichtung. Ein Lichtblick in diesen dunklen Tagen ist die überwältigende Hilfsbereitschaft der Menschen in Baden-Württemberg. Zahlreiche Menschen haben bereits Freunde und Bekannte aus der Ukraine aufgenommen. Für diese haben wir eine Informationsseite mit Antworten zu den wichtigsten Fragen erstellt und freigeschaltet. Diese wird fortlaufend aktualisiert. Viele Rechtsfragen hängen davon ab, ob die EU zum ersten Mal die so genannte Massenzustrom-Richtlinie auslöst. Ein solcher EU-Beschluss wäre zu begrüßen, weil er die Aufnahme und den weiteren Aufenthalt der ukrainischen Geflüchteten auf eine belastbare Rechtsgrundlage innerhalb der gesamten EU stellen wird. Daher hoffen wir auf eine schnelle Entscheidung auf EU-Ebene.“

Zur Verteilung der in Baden-Württemberg ankommenden Flüchtlinge erläuterte Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek, der den Stab „Flüchtende aus der Ukraine“ im Ministerium der Justiz und für Migration leitet: „Im Stab arbeiten alle an der Unterbringung von Flüchtenden im Land Beteiligte eng und partnerschaftlich zusammen. Uns allen geht es darum, schnell und unkompliziert eine sichere Bleibe zur Verfügung zu stellen. Für Flüchtende aus der Ukraine übernehmen die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes die Funktion einer Erstanlaufstelle für alle Ankommenden, die nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen. Soweit ukrainische Geflüchtete gleichwohl direkt vor Ort ankommen und ein Bezug zu örtlichen Gegebenheiten besteht, kommt auch direkt eine Aufnahme in der vorläufigen Unterbringung in einem Stadt- oder Landkreis in Betracht. Eine Meldung dieser Personen soll anschließend durch die Ausländerbehörden an das Regierungspräsidium Karlsruhe erfolgen. Von den insgesamt in Deutschland ankommenden Flüchtenden aus der Ukraine entfallen nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel rund 13 Prozent der Menschen auf Baden-Württemberg. Innerhalb Baden-Württembergs erfolgt die landesweite Verteilung im Anschluss an die Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen nach einer Quote, die sich nach den Bevölkerungszahlen berechnet.“ 

Adresse der Informations-Seite:

www.migration-bw.de/ukraine

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