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Neues Ankunftszentrum auf der Messe Stuttgart für Geflüchtete aus der Ukraine in Betrieb genommen

Datum: 22.03.2022

Kurzbeschreibung: Migrationsministerin Marion Gentges MdL und Regierungspräsidentin Susanne Bay informierten sich vor Ort

Der Angriffskrieg auf die Ukraine hat eine humanitäre Katastrophe ausgelöst. Viele sehen ihre einzige Rettung in der Flucht aus ihrer Heimat. Mit dem neuen Ankunftszentrum auf der Messe Stuttgart, das heute (21. März 2022) in Betrieb genommen wird, hat das Land schnell reagiert und weitere Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL und Regierungspräsidentin Susanne Bay waren heute gemeinsam vor Ort, um sich ein Bild von den neuen rund 800 Plätzen zu machen.


Migrationsministerin Marion Gentges sagte: „Je schlimmer Putins Krieg in der Ukraine wütet, umso höher ist die Zahl derer, die zu uns nach Baden-Württemberg flüchten. Wir stellen uns darauf ein, dass der Bund in den kommenden Tagen größere Zahlen Flüchtender auf die Länder verteilt. Dem Regierungspräsidium Stuttgart bin ich dankbar, dass mit außerordentlichem Engagement und Organisationstalent in wenigen Tagen die Messehalle 9 in Stuttgart als Notunterkunft eingerichtet wurde. Pragmatismus und viel Herz, das brauchen wir in diesen Tagen, um denen, die wegen dieses furchtbaren Kriegs ihre Heimat verlassen müssen, eine sichere Bleibe zu bieten.“


Regierungspräsidentin Susanne Bay erklärte: „Mitten in Europa erleben Menschen unfassbares Leid, Tod oder Vertreibung. Täglich steigt die Zahl der ukrainischen Geflüchteten in unserem Land. Der schnelle Aufbau dieses Ankunftszentrums auf der Messe zeigt: Wir werden alles dafür tun, um die Menschen bei uns unterzubringen und zu versorgen. Auf das Leid reagieren wir mit Hilfe und Solidarität.“

Das Betreiben einer weiteren Unterkunft für die Erstaufnahme des Landes ist für das Regierungspräsidium eine Herausforderung. Ich bin dankbar für das Engagement meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit großer Empathie dieser Aufgabe stellen. Mein Dank gilt auch den vielen weiteren Helferinnen und Helfern sowie der Messe Stuttgart.“


Für Flüchtende aus der Ukraine übernehmen die vier Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes die Funktion einer Anlaufstelle für alle Ankommenden, die nicht bei Verwandten oder Freunden unter- oder zunächst in Stadt- und Landkreisen ankommen. In der LEA Ellwangen sind aktuell 908 Personen untergebracht, davon 461 aus der Ukraine. In Ellwangen konnten bereits in den vergangenen Wochen die Kapazitäten mit Zustimmung der Stadt erhöht werden. Auf den 10.500 Quadratmetern in der Halle 9 können nun rund 800 weitere Flüchtende aufgenommen werden.


„Bereits heute Nachmittag rechnen wir mit einer ersten Belegung über das deutschlandweite Verteilzentrum in Hannover. Dabei gehen wir davon aus, dass vorrangig Frauen mit ihren Kindern und ältere Menschen zu uns kommen. In der Versorgung haben wir uns darauf eingestellt – auch eine medizinische Erstversorgung und Corona-Teststationen sind vorbereitet“, ergänzte Regierungspräsidentin Bay.


Hintergrundinformation:
Durch die große Hilfsbereitschaft der Bevölkerung haben das Regierungspräsidium bereits erste Anfragen nach Sachspenden erreicht. Die Ausstattung ist sichergestellt und die Annahme von Sachspenden ist vor Ort in der Messe weder logistisch noch personell leistbar. Sofern die Bürgerinnen und Bürger praktische Hilfe leisten wollen wird empfohlen, mit den vielfältigen örtlichen Initiativen Kontakt aufzunehmen.


Aufgrund der aktuellen Lage haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Ende der vergangenen Woche einstimmig erstmals in ihrer Geschichte die Richtlinie zur Bewältigung eines „Massenzustroms“ von Flüchtenden aktiviert (2001/55/EG). Flüchtende aus der Ukraine sind damit direkt in der vorläufigen Unterbringung, für die die Stadt- und Landkreise zuständig sind, unterzubringen. Das Land unterstützt die Stadt- und Landkreise durch einen gleichzeitigen Aufbau der Kapazitäten der Erstaufnahme als Puffer.


Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Justiz und Migration abrufbar.

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