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Opferbeauftragter legt Landesregierung Handlungskonzept für die Betroffenenbetreuung im Ereignisfall vor

Datum: 15.12.2021

Kurzbeschreibung: 

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: „Wir alle hoffen, dass der Ereignisfall nicht eintritt. Aber für diesen haben der Opferbeauftragte und sein Team nun ein Konzept vorgelegt, auf dessen Grundlage den Betroffenen schnell geholfen werden kann.“

 
Opferbeauftragter legt Landesregierung Handlungskonzept für die Betroffenenbetreuung im Ereignisfall vor. 

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: „Wir alle hoffen, dass der Ereignisfall nicht eintritt. Aber für diesen haben der Opferbeauftragte und sein Team nun ein Konzept vorgelegt, auf dessen Grundlage den Betroffenen schnell geholfen werden kann.“

Opferbeauftragter Alexander Schwarz: „In das nunmehr vorliegende Gemeinsame Handlungskonzept zur Opfer- und Betroffenenbetreuung bei terroristischen Anschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen in Baden-Württemberg sind die Expertise und die Erfahrungen Vieler eingeflossen.“

Der Opferbeauftragte der Landesregierung hat dieser ein Handlungskonzept für die Betroffenenbetreuung im Ereignisfall vorgelegt. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat dieses Konzept am gestrigen Dienstag (14. Dezember 2021) dem Kabinett erläutert. Das Konzept setzt einen Auftrag aus dem Beschluss des Ministerrates zur Verbesserung des Opferschutzes in Baden-Württemberg vom 30. Juni 2020 um. Es soll die Grundlage bilden für die Tätigkeit des Opferbeauftragten der Landesregierung und seiner Geschäftsstelle bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen und ein reibungsloses Ineinandergreifen der verschiedenen Stellen und Akteure im Ereignisfall gewährleisten. 

Ministerin Marion Gentges sagte: „Wir alle hoffen, dass der Ereignisfall nicht eintritt. Aber für diesen haben der Opferbeauftragte und sein Team ein Konzept vorgelegt, auf dessen Grundlage den Betroffenen schnell geholfen werden kann. Im Konzept wird ein Ansatz verfolgt, der es erlaubt, die wertvollen Ressourcen aus dem professionellen und dem ehrenamtlichen Sektor gleichermaßen zur Betreuung der Opfer, ihrer Angehörigen und aller Betroffenen zu nutzen. Damit wird umgesetzt, was auch mir persönlich ein wichtiges Anliegen ist:  Das breitgefächerte ehrenamtliche Engagement im Bereich der Opferhilfe im Land, das so viele Freiwillige mit Herzblut und persönlichem Einsatz erbringen, einzubeziehen. Zudem werden keine konkurrierenden Parallelstrukturen geschaffen.“

Zur Erarbeitung des Konzepts haben die seit 1. September 2020 eingerichtete Geschäftsstelle des Opferbeauftragten und der Opferbeauftragte selbst eine Vielzahl von Gesprächen geführt: Mit zahlreichen Expertinnen und Experten verschiedener Ministerien, mit den Opferbeauftragten des Bundes und verschiedener Länder, aber auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen und Einrichtungen in freier Trägerschaft im Land, die sich um die Belange von Opfern von Straftaten kümmern.

Dazu sagte der Opferbeauftragte der Landesregierung, Alexander Schwarz: „In das nunmehr vorliegende Handlungskonzept zur Opfer- und Betroffenenbetreuung bei terroristischen Anschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen in Baden-Württemberg sind die Expertise und die Erfahrungen Vieler eingeflossen. Allen, die an seinem Zustandekommen beteiligt waren, gilt mein herzlicher Dank. Das Konzept muss nun ausgefüllt, geprobt, geprüft und stets weiterentwickelt werden. Es ist daher nicht der Schlusspunkt des Weges, sondern ein wichtiger und bedeutender Schritt, um heute – fast auf den Tag genau fünf Jahre nach dem verheerenden Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin am 19. Dezember 2016 – deutlich zu machen: Diejenigen, die von solchen Straftaten betroffen sind, werden wahrgenommen und sind nicht allein. Mit einem koordinierten und entschlossenen Engagement werden wir dem Hass der Täter und dem Leid der Opfer die Menschlichkeit und die Solidarität unserer Gesellschaft entgegenstellen.“

Hintergrundinformationen zum Opferbeauftragten
Der Ministerrat hat im Juni 2020 das Amt eines ehrenamtlichen Opferbeauftragten der Landesregierung geschaffen und zugleich die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen beschlossen. Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen sollen eine durchgängige Betreuung vom Beginn der Akutphase bis zum Abschluss der Nachsorgephase aus einer Hand erhalten. Opferbeauftragter und zentrale Anlaufstelle üben seitdem auch eine Lotsenfunktion für Opfer von allgemeinen Straftaten aus. Sie sind zudem Ansprechpartner und Koordinierungsstelle für die Opferhilfeeinrichtungen. Opferbeauftragter und dessen Geschäftsstelle sind beim Ministerium der Justiz und für Migration angesiedelt, die Geschäftsstelle des Opferbeauftragten mit zwei Juristen und zwei Justizfachangestellten personell besetzt.

Seit 21. Juli 2021 ist der langjährige Leitende Oberstaatsanwalt Alexander Schwarz Opferbeauftragter der baden-württembergischen Landesregierung.

Weitere Informationen im Internet: https://opferbeauftragter-bw.justiz-bw.de/

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