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Rund 7.000 Schöffinnen und Schöffen werden in Baden-Württemberg neu gewählt

Datum: 30.01.2023

Kurzbeschreibung: 

Bewerbungen von Bürgerinnen und Bürgern ab sofort möglich
Justizministerin Marion Gentges: „Es ist eine große Verantwortung ‚im Namen des Volkes‘ zu urteilen.“

Rund 7.000 Schöffinnen und Schöffen werden in Baden-Württemberg neu gewählt

In diesem Jahr findet die bundesweite Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt. In Baden-Württemberg müssen rund 7.000 Ehrenamtliche als (Haupt- und Ersatz-) Schöffen gefunden und gewählt werden. Im Rahmen der Landespressekonferenz am heutigen Montag (30. Januar 2023) informierte Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges zusammen mit der Landesvorsitzenden des Schöffenverbands, Claudia Kitzig darüber, dass die Gemeinden ab sofort die Bewerbungen entgegennehmen. Da die Kommunen in ihren Aufstellungsverfahren teilweise unterschiedliche Fristen vorsehen, ist es sinnvoll, dass sich Bewerber zeitnah an ihre jeweilige Wohnortgemeinde wenden.

Justizministerin Gentges: „Es ist eine große Verantwortung‚ im Namen des Volkes‘ zu urteilen. Alle Kandidaten, die sich dessen bewusst sind, möchte ich ermutigen: Bewerben Sie sich und übernehmen Sie ein Ehrenamt, das von wirklich großer Bedeutung für unsere Justiz ist! Genauso wie Berufsrichter sind Schöffen nur dem Gesetz unterworfen und üben das Richteramt in der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie Berufsrichter aus. Schöffen bringen spezielle Sachkunde, Lebens- und Berufserfahrung ein, sodass auch nichtjuristische Wertungen und Überlegungen in Gerichtsverfahren miteinfließen. Das ist ein wichtiger Beitrag in unserem Rechtsstaat.“ 

Es sei davon auszugehen, dass das Interesse am Schöffenamt auch bei der diesjährigen Wahl groß ist, und sich viele geeignete Kandidaten finden lassen, so Gentges. In der aktuellen Schöffenamtsperiode sind in Baden-Württemberg insgesamt 3.772 Hauptschöffen (1.840 Frauen, 1.932 Männer) bestellt, von denen 1.669 beim Amtsgericht und 2.103 beim Landgericht tätig sind. Hiervon entfallen auf den Bereich der Jugendgerichtsbarkeit insgesamt 1.161 Schöffen, wovon 679 bei den Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte und 482 bei den Jugendkammern der Landgerichte aktiv sind. Hinzu kommen circa 3.000 Ersatzschöffen. 

Die Landesvorsitzende des Schöffenverbandes von Baden-Württemberg (DVS-BW), Claudia Kitzig sagte: „Das Interesse am richterlichen Ehrenamt ist groß. Fast täglich erreichen mich Anfragen von Personen, die sich über das verantwortungsvolle Ehrenamt erkundigen wollen. So erfahren Freiwillige rechtzeitig, dass sie durchaus bestimmte Eigenschaften mitbringen sollen: Schöffen sollen selbstbewusst, sozial kompetent, dialog- und teamfähig, vorurteilsfrei und neutral im Urteilen sein. Dazu gehören auch Gerechtigkeitssinn, logisches Denken und Mut zum Richten, da sie mit dem gesprochenen Urteil das Leben anderer Menschen beeinflussen. Der Landesverband DVS-BW unterstützt seine Mitglieder durch Beratungen und Veranstaltungen, um sie in ihrem richterlichen Amt zu fördern und zu stärken und um die demokratische Beteiligung am Rechtswesen zu vertreten.“

Weitere Informationen:

Rechte und Pflichten im Schöffenamt: Es ist ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme grundsätzlich jedermann verpflichtet ist, in aller Regel finden sich bei den Schöffenwahlen jedoch eine ausreichende Zahl an geeigneten Freiwilligen. Schöffen sind wie Berufsrichter nur dem Gesetz unterworfen und in ihrem Richteramt an Weisungen nicht gebunden. Sie sind zur Unparteilichkeit und zur Verschwiegenheit verpflichtet. In der Hauptverhandlung üben Schöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Schöffen und Berufsrichter entscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich. 

Voraussetzungen für eine Bewerbung um das Schöffenamt: Wer Schöffe oder Schöffin werden möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Sprache beherrschen und in der jeweiligen Kommune leben. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten und ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen einen Interessenten sind Ausschlusskriterien.

Ablauf des Bewerbungs- und Wahlverfahrens: Wer sich für das Schöffenamt interessiert, muss sich bei seiner Wohnortgemeinde bewerben. Denn die Vorbereitung der Schöffenwahl fällt in die Zuständigkeit der Kommunen. Bis spätestens 24. März wird vonseiten der Gerichte die Zahl der benötigten Schöffen mitgeteilt. Bis spätestens zum 23. Juni 2023 stellen die Gemeinden Vorschlagslisten mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern auf. Listen sollten mindestens doppelt so viele Personen enthalten, wie tatsächlich benötigt werden. Gewählt werden die Schöffinnen und Schöffen bis spätestens 29. September 2023 von einem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. Er setzt sich aus einem Richter des Amtsgerichts, einem Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen zusammen.

Weitere Informationsangebote: 

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