Folgende Hinweise sind für alle nachfolgend ausgeschriebenen Stellen zu beachten:
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbungen in der Regel innerhalb von drei Wochen (siehe Ablauf der Bewerbungsfrist) bei dem Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg einzureichen.
Bei Stellen für Richter, Staatsanwälte und Amtsanwälte gilt:
Die VwV des Justizministeriums vom 9. Dezember 2016 (2010/0393) ist zu beachten.
Bei den ausgeschriebenen Stellen für Richter und Staatsanwälte handelt es sich um Planstellen. Auf diesen Stellen kann nur ernannt werden, wer die erforderliche Probezeit nach § 10 Abs. 1 Deutsches Richtergesetz bereits abgeleistet hat.
Bewerbungen für die Einstellung in den höheren Justizdienst bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Baden-Württemberg können laufend eingereicht werden. Diese Stellen werden nicht ausgeschrieben.
Soweit für den gehobenen Justizdienst - mit Ausnahme der Stellen bei der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen-, gehobenen Gerichtsdienst und den mittleren Dienst Stellen ausgeschrieben werden, erfolgt die Stellenausschreibung durch die Oberlandesgerichte bzw. Obergerichte der Fachgerichtsbarkeiten. Stellen im Justizvollzug werden von den Justizvollzugsanstalten ausgeschrieben.
Musterschreiben für die Bewerbung auf Stellen als Richter, Staatsanwalt oder Amtsanwalt
Datenschutz-Information Bewerbungsverfahren
VwV Notarwesen vom 21.09.2017, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 16.10.2020 (PDF)
Folgende Stellen werden ausgeschrieben: