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Veranstaltung in der Landesvertretung zur Künstlichen Intelligenz (KI)

Datum: 06.11.2018

Kurzbeschreibung: Europaminister Guido Wolf: „Künstliche Intelligenz  braucht einen geeigneten rechtlichen Rahmen.“

Passend zur am heutigen Dienstag (6. November 2018) in Stuttgart vorgestellten Strategie des Landes Baden-Württembergs für Künstliche Intelligenz (KI) hat Europaminister Guido Wolf am selben Tag in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union zum ersten Baden-Württemberger „Legal Lunch“ zum Thema „Künstliche Intelligenz und Haftungsrecht“ geladen. In dieser Veranstaltungsreihe werden künftig aktuelle rechtspolitische Themen auf EU-Ebene diskutiert.

Baden-Württembergs Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sprach sich für gemeinsame europäische Lösungen für den Rechtsrahmen Künstlicher Intelligenz aus und sagte: „Künstliche Intelligenz wird unser gesellschaftliches Zusammenleben verändern. Wir Europäer sollten die Chance nutzen, Künstliche Intelligenz in unserem Sinne zu gestalten: Basierend auf unseren gemeinsamen europäischen Werten und mit dem Menschen im Mittelpunkt. Künstliche Intelligenz ‚made in Europe‘ braucht neben Innovationen und Investitionen nicht zuletzt einen geeigneten rechtlichen Rahmen“.

Die Diskussionsrunde mit mehr als 150 Gästen widmete sich insbesondere den rechtlichen Rahmenbedingungen Künstlicher Intelligenz an Hand eines konkreten Anwendungsfalls – des Autofahrens der Zukunft. „Baden-Württemberg ist das Mutterland des Automobils und sieht sich nicht nur der Vergangenheit des Automobils verpflichtet, sondern auch seiner Zukunft. Wir Baden-Württemberger wollen, dass die modernsten und besten Autos auch künftig bei uns gebaut werden“, sagte Wolf weiter.

Das autonome Fahren gilt als einer der wichtigsten Anwendungsfälle für Künstliche Intelligenz. Es steht im Mittelpunkt einer rechtlichen Diskussion um die Frage, wer den entstehenden Schaden zu zahlen hat, den eine von Künstlicher Intelligenz gesteuerte Maschine verursacht – zum Beispiel ein autonomes Auto, das einen Unfall verursacht. Nach heutiger Rechtslage kann der Unfallgeschädigte den Fahrer, den Halter und die Versicherung des Unfallgegners in Anspruch nehmen. Einen menschlichen Fahrer wird es beim autonomen Fahren aber nicht mehr geben. Experten überlegen deshalb, die Haftung von Fahrzeugherstellern zu erweitern.

Über Künstliche Intelligenz und Haftungsrecht diskutierten beim Legal Lunch in Brüssel: Dr. Nicole Leifeld, Syndikusrechtsanwältin bei der Robert Bosch GmbH, Professor Dr. Dirk Staudenmayer, Head of Unit bei der Europäischen Kommission, Dr. Simon Wagner, Assoziierter Partner bei der Kanzlei Gleiss Lutz Rechtsanwälte in Stuttgart und Marek Wehmer vom Kompetenzzentrum IT-Sicherheit, FZI Forschungszentrum Informatik am Karlsruher Institut für Technologie.

Weitere Informationen:

Der Legal Lunch ist ein neues Veranstaltungsformat der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union. Dort werden Themen diskutiert, die in die Schnittmenge der Geschäftsbereiche des Ministeriums der Justiz und für Europa fallen, da sie zur Europapolitik ebenso gehören wie zur Rechts- und Justizpolitik.

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