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Vorstellung im Ministerium der Justiz und für Europa: Therapiebegleithund „Watson“ von PräventSozial hilft besonders schutzbedürftigen Verletzten im Strafverfahren

Datum: 03.12.2019

Kurzbeschreibung: 

Justizminister Guido Wolf: „Watson ist Teil eines tollen Projekts, das helfen kann, Opfern in schwierigen Phasen gerichtlicher Verfahren Halt zu geben.“
 
Wolf fordert Ausweitung der psychosozialen Prozessbegleitung für Opfer versuchter Tötungsdelikte

Seit 1. Januar 2017 haben besonders schutzbedürftige Verletzte einen Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, die sogenannte psychosoziale Prozessbegleitung. Bei der psychosozialen Prozessbegleitung handelt es sich um eine besondere Form der nicht rechtlichen Begleitung im Strafverfahren für besonders schutzbedürftige Verletzte vor, während und nach der strafrechtlichen Hauptverhandlung. Kindlichen und jugendlichen Opfern von Sexual- und Gewaltdelikten steht stets ein Rechtsanspruch auf Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters zu.

Gerade minderjährige Opfer von Sexual- und Gewaltdelikten sind oft traumatisiert und haben auch durch die Straftat, deren Opfer sie wurden, äußerst negative Erfahrungen mit Bezugs- und Beziehungspersonen gemacht. Ihnen fällt es daher häufig schwer, Vertrauen zu anderen Menschen aufzubauen. Auch wenn sie mit ihrer Rolle im Strafprozess oder gerichtlichen Abläufen überfordert sind, sind sie nicht ohne weiteres dazu in der Lage, sich von anderen Personen helfen und emotional unterstützen zu lassen. An dieser Stelle setzt ein neues Projekt an, das am heutigen Dienstag (3. Dezember 2019) von Baden-Württembergs Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf, Richter am Oberlandesgericht Matthias Merz, Aufsichtsratsvorsitzender Bewährungshilfe Stuttgart e.V., und Sabine Kubinski von PräventSozial vorgestellt wurde: der Therapiebegleithund „Watson“.

„Watson“ ist ein dreijähriger Golden-Retriever-Rüde, der unter anderem als Therapiebegleithund ausgebildet ist und von PräventSozial im Rahmen der tiergestützten Pädagogik eingesetzt wird. PräventSozial hat dazu im Rahmen der Psychosozialen Prozessbegleitung das Projekt „Dogs welcome. People tolerated.“ ins Leben gerufen. Mit dem Projekt möchte PräventSozial insbesondere Menschen erreichen, die negative Erfahrungen mit Bezugs- und Bindungspersonen gemacht und/oder traumatische Erlebnisse erfahren haben. Die betroffenen Menschen werden in den Prozessen vor Gericht durch den speziell ausgebildeten Therapiebegleithund „Watson“ begleitet. Justizminister Guido Wolf sagte dazu: „Hunden gelingt häufig, was Menschen gerade bei traumatisierten Opfern manchmal nicht mehr schaffen: Vertrauen und Stabilität zu vermitteln. Watson ist Teil eines tollen Projekts, das helfen kann, Opfern in schwierigen Phasen gerichtlicher Verfahren Halt zu geben.“

In Baden-Württemberg sind derzeit etwa 60 psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter anerkannt. Im Jahr 2018 wurden 81 Prozessbegleiter beigeordnet. Psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter haben auch das Recht, bei Vernehmungen des Opfers dabei zu sein. Das Ministerium der Justiz und für Europa unterstützt die bei der PräventSozial angesiedelte landesweite Koordinierungsstelle mit jährlich 75.000 Euro. Die Koordinierungsstelle psychosoziale Prozessbegleitung ist zentrale Anlaufstelle und Ansprechpartner zur psychosozialen Prozessbegleitung vor allem für die im Land anerkannten psychosozialen Prozessbegleiter, aber auch für Akteure der Justiz und der Polizei sowie für Zeugen. Sie ist auch für die Qualitätsentwicklung bei der psychosozialen Prozessbegleitung zuständig.

Das Ministerium der Justiz und für Europa hat sich bei der vergangenen Justizministerkonferenz am 7. November in Berlin erfolgreich für eine Ausweitung der psychosozialen Prozessbegleitung eingesetzt (Beschluss liegt bei). Bislang besteht kein Anspruch auf Beiordnung psychosozialer Prozessbegleitung für Angehörige eines Opfers eines versuchten Tötungsdelikts.

Dazu sagte Justizminister Guido Wolf: „Mit der Einführung der gesetzlichen Vorschriften über die Psychosoziale Prozessbegleitung am 1. Januar 2017 wurde ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Opferschutzes vollzogen. Gleichwohl hat sich in der praktischen Anwendung der Vorschriften Verbesserungsbedarf gezeigt. So wurde uns ein Fall bekannt, in dem der Angeklagte mit massiver Gewalt versucht haben soll, seinen Stiefvater zu töten. Der Stiefvater hat überlebt und seine Ehefrau, zugleich Mutter des Angeklagten, ist von den Erlebnissen schwer traumatisiert. Derzeit besteht für sie kein Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung, da der Anspruch nicht für versuchte Tötungsdelikte gilt. Aus meiner Sicht dürfen wir den Angehörigen in solchen Fällen die Unterstützung nicht verwehren. Ich möchte, dass wir Menschen, die derart schreckliche Erfahrungen machen mussten, die dringend erforderliche Hilfe in Form der Psychosozialen Prozessbegleitung zukommen lassen, indem wir die bestehenden gesetzlichen Regelungen anpassen.“

Hintergrundinformationen:
Die PräventSozial Justiznahe Soziale Dienste gemeinnützige GmbH ist eine gemeinnützige Einrichtung mit rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich verschiedenen Projekten der Opferhilfe, Resozialisierung, Betreuung und Therapie widmet. Die 1951 gegründete Bewährungshilfe Stuttgart e.V. ist Alleingesellschafter der gemeinnützigen GmbH PräventSozial. Sie erarbeitet strategische Ziele, nimmt übergreifende Aufgaben wahr und gibt zugewiesene Bußgelder an die Tätigkeitsfelder von PräventSozial weiter.




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