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Zumeldung zu dpa/lsw: Verkehrsminister: Schwarzfahren ist keine Straftat

Datum: 19.09.2019

Kurzbeschreibung: 
Justizminister Guido Wolf: „Straftatbestände abzuschaffen, um den Aufwand für die Justiz zu reduzieren, halte ich für ein fatales Signal.“

Baden-Württembergs Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf lehnt den Vorschlag der Bundesländer Thüringen und Berlin sowie die Argumentation seines baden-württembergischen Ministerkollegen Winfried Hermann zur Abschaffung des so genannten Schwarzfahrens als Straftatbestand ab.

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte am Donnerstag am Rande einer Delegationsreise in Bern: „Straftatbestände abzuschaffen, um den Aufwand für die Justiz zu reduzieren, halte ich für ein fatales Signal. Da wollen es sich wohl manche sparen, die dritte Gewalt im Staat mit den Mitteln auszustatten, die sie für ihre Arbeit benötigt. Anstatt der Justiz benötige Ressourcen zur Verfügung zu stellen, sollen Straftaten abgeschafft werden.“

Wolf weiter: „Ich halte das aber für eine Milchmädchenrechnung. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten obliegt den Verwaltungsbehörden. Die Arbeit würde zunächst nur auf diese verlagert. Und werden letztlich Einsprüche gegen Bußgeldbescheide eingelegt, landen die Fälle am Ende doch wieder bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Wird die Geldbuße nicht bezahlt, ist Erzwingungshaft möglich – und das Ergebnis faktisch dasselbe wie bei nicht bezahlten Geldstrafen.“
Vor diesem Hintergrund, so Wolf, verkürze die Aussage von Winfried Hermann „Es reicht ein angemessenes Bußgeld statt Knast“, in einer Weise, wie er das als Justizminister nicht akzeptieren könne. „In aller Regel werden fürs Schwarzfahren doch Geldstrafen und erst gegen hartnäckigste Wiederholungstäter Freiheitsstrafen, die zunächst zur Bewährung ausgesetzt werden, verhängt. Auch wer nicht in der Lage ist, die Geldstrafe zu bezahlen, hat in Baden-Württemberg genügend Möglichkeiten, diese abzuarbeiten, zum Beispiel durch das sehr erfolgreiche Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ und muss eben nicht sofort in den Knast. Gerne stelle ich dieses Projekt dem Verkehrsminister vor, damit er künftig besser im Bilde ist. Nur wer sich hartnäckig weigert, zu bezahlen und auch nicht zur Arbeit bereit ist, kann am Ende eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müssen. Im Ergebnis ist aber genau dasselbe möglich, wenn ein Bußgeld, wie es Hermann will, nicht bezahlt wird und Erzwingungshaft notwendig wird.“

Wolf warnte vor den Konsequenzen einer Abschaffung: „Die, die sagen, ein angemessenes Bußgeld reiche aus, verkennen die Konsequenzen, die mit der Abschaffung als Straftatbestand verbunden wären. Effektive Kontrollen wären kaum mehr durchführbar. Schwarzfahren bliebe meist folgenlos und die, die ihre Fahrkarten bezahlen, wären die Dummen. Schafft man die Straftat ab, entfällt das strafprozessuale Recht, den auf frischer Tat Ertappten festzunehmen. Die Polizei ist ohne Straftatbestand nicht zum Erscheinen am Tatort verpflichtet. Ohne Polizeibegleitung werden Kontrollen ineffektiv. Mit der Entkriminalisierung wird das Schwarzfahren zunehmen und Kontrollierte werden sich vermehrt widersetzen.“

Wolf kritisierte auch die weitere Argumentation von Verkehrsminister Hermann: „Mich überzeugt die Argumentation, Schwarzfahren sei zwar unsolidarisch, habe aber nicht den Unrechtsgehalt für eine Straftat, nicht. Der Schwarzfahrer nimmt etwas für sich in Anspruch, nämlich die Transportleistung, was grundsätzlich bezahlt werden muss. Damit ist das Verhalten dem Diebstahl vergleichbar. Es geht beim Schwarzfahren auch nicht nur um Bagatellschäden. Die Bahnfahrkarte im Fernverkehr kostet schnell einen dreistelligen Betrag. Und den zahlen die ehrlichen Kunden für die Schwarzfahrer mit.“

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