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Die UN-Behindertenrechtskonvention in der betreuungsgerichtlichen Praxis

Datum:
04.10.2021
Ort:
Schwetzingen
Aktenzeichen:
JUMRV-JUM-2077-119

Die Veranstaltung wendet sich an Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie Bezirksnotarinnen und Bezirksnotare, die im Bereich des Betreuungsrechts tätig sind. 

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit 2009 in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Sie steht für einen Paradigmenwechsel in der Sichtweise auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen und setzt wichtige Akzente, die das Fachrecht nicht unberührt lassen. Gerade die Betreuungsgerichte sind häufig mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen befasst und kommen immer wieder mit der UN-BRK in Kontakt.

Im ersten Teil der Veranstaltung werden die UN-BRK und die Reform zum Betreuungsrecht vorgestellt. Im zweiten Teil der Veranstaltung soll anhand von Fällen - auch aus der eigenen Praxis der Teilnehmenden - über die mögliche Bedeutung und Tragweite ausgewählter Bestimmungen, insbesondere von Artikel 12 UN-BRK (Gleiche Anerkennung vor dem Recht) und Artikel 13 UN-BRK (Zugang zur Justiz) praxisnah diskutiert werden.



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