Für den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland benötigen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte
EU, eine ICT-Karte, eine Mobiler-ICT-Karte, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Ausnahmen gelten
beispielsweise für diplomatisches Personal oder EU-Bürger.
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