Die Tagung wendet sich an Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Bezirksnotarinnen und Bezirksnotare sowie Notarvertreterinnen und Notarvertreter, die mit Nachlasssachen betraut sind und bereits über grundlegende Kenntnisse im Zusammenhang mit der Anwendung des Internationalen Privatrechts verfügen (30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer).
Gegenstand der Tagung werden das internationale Zuständigkeitsrecht und die Bestimmung des anwendbaren Erbrechts sowie insbesondere
das Europäische Nachlasszeugnis sein.