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Austausch für Präsidentinnen und Präsidenten der Gerichte und Leiterinnen und Leiter der Staatsanwaltschaften

Der oben genannte Personenkreis erhält die Gelegenheit, für drei bis fünf Tage im Ausland zu hospitieren und Rechtssystem und Arbeitsalltag im Gastland kennenzulernen. Dieses Hospitationsprogramm bietet die besondere Chance zum fachlichen Austausch nicht nur über rechtliche Themen, sondern auch über solche Fragen, die sich Führungskräften in der Justiz typischerweise stellen (Gerichts- und Arbeitsplatzorganisation, Beurteilungswesen, richterliche Unabhängigkeit und Umfang der Dienstaufsicht, Aufteilung der Arbeit zwischen richterlichem und nichtrichterlichem Personal, Reformüberlegungen usw.).

Sollten Sie Interesse an dieser Hospitation haben, können Sie dies Ihrer personalverwaltenden Stelle beim Ministerium der Justiz und für Migration auf dem Dienstweg anzeigen.


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