Die Tagung wendet sich an Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der Strafvollstreckungsabteilungen der Staatsanwaltschaften sowie an Leiterinnen und Leiter der Vollzugsgeschäftsstellen bei den Justizvollzugsanstalten (17 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Justiz).
Die Tagung soll dem Erfahrungsaustausch dienen und schwerpunktmäßig die behördenübergreifende Zusammenarbeit zum
Gegenstand haben. Die Themen werden mit der Ausschreibung bekannt gegeben.