Das Seminar wendet sich an Jugendrichterinnen und -richter sowie Jugendstaats-anwältinnen und Jugendstaatsanwälte, die nicht länger als zwei Jahre im Jugendstrafrecht tätig sind (ca. 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer).
Behandelt werden sollen die Besonderheiten des Jugendstrafrechts. Neben der Darstellung des Jugendstrafverfahrens soll auf das Rechtsfolgensystem eingegangen werden.