Die Tagungen wenden sich an mit Strafsachen befasste Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
In den Veranstaltungen wird neben den allgemeinen Grundsätzen der Strafzumessung insbesondere auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den in diesem Bereich häufig auftretenden Mängeln in den Urteilsgründen eingegangen.