Die Tagung wendet sich an mit Jugendstrafsachen befasste Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
In der Veranstaltung sollen insbesondere folgende praxisrelevante Probleme behandelt werden:
- Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht
- Begründung einer Jugendstrafe
- Voraussetzungen des § 31 JGG
- Anforderungen des § 32 JGG