Die Tagung wendet sich an Strafrichterinnen und -richter der Großen Strafkammern der Landgerichte und der Strafsenate der Oberlandesgerichte.
Die Tagung wirdvon den Mitgliedern des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs gestaltet und bietet die Gelegenheit des Erfahrungsaustauschs und des Dialogs zwischen den Instanzen über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung in Strafsachen.